Mainz

Bundestagswahl 2025: 14 Parteien kämpfen um die Stimmen in Rheinland-Pfalz!

Zur Bundestagswahl am 23. Februar in Rheinland-Pfalz treten insgesamt 14 Parteien an. Dies wurde in einer öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses in Mainz bekannt gegeben. Die zugelassenen Parteien sind: die SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD, Freie Wähler, Die Linke, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), Tierschutzpartei, Volt, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Bündnis Deutschland, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) sowie die Satire-Partei Die Partei. Dies berichtet die Rheinpfalz.

Allerdings wurden drei Parteien nicht zugelassen: die Humanisten, die Partei des Fortschritts sowie die Basis (dieBasis), die aus den Reihen der Querdenker stammt. Der Grund für die Nichtzulassung war das Fehlen von 2000 gültigen Unterstützungsunterschriften, die für die Einreichung erforderlich sind. Auch in anderen Bundesländern gab es ähnliche Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Listen, wie SWR feststellt.

Zulassung der Parteien und Reihenfolge auf dem Stimmzettel

Der Landeswahlausschuss hat am Freitag die Landeslisten der 14 Bewerberpartien offiziell zugelassen. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel basiert auf den Zweitstimmenergebnissen der Bundestagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz. Die ersten 12 Plätze gehen an die Parteien, die bereits 2021 antraten, während die neu kandidierenden Listen alphabetisch geordnet sind und die Plätze 13 und 14 einnehmen. Dies umfasst die folgenden Positionen:

Listenplatz Partei
1 SPD
2 CDU
3 Grüne
4 FDP
5 AfD
6 Freie Wähler
7 Die Linke
8 Tierschutzpartei
9 Die Partei
10 Volt
11 ÖDP
12 MLPD
13 Bündnis Deutschland
14 BSW

Die Parteien auf den Wahlzetteln können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ein Beispiel hierfür ist die CSU, die nur in Bayern antritt, während die SSW ausschließlich in Schleswig-Holstein vertreten ist.

Reaktionen und rechtliche Herausforderungen

Die FDP sieht sich aufgrund einer Beschwerde konfrontiert, die besagt, die Aufstellung ihrer Liste sei nicht regelkonform erfolgt und die Wahl nicht geheim gewesen sei. Parteiinterne Vorwürfe wurden jedoch von der FDP zurückgewiesen. Laut Landeswahlleiter Marcel Hürter wurde die Beschwerde eingehend geprüft. Die FDP konnte eine eidesstattliche Versicherung vorlegen, und es wurden keine Mängel festgestellt.

Diese Situation wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen der Wahlprozess und die damit verbundenen rechtlichen Aspekte in Ihrem Bundesland konfrontiert sind. Politische Parteien müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Unterschriften und Vorschriften einhalten, um für zukünftige Wahlen zugelassen zu werden, wie auch SWR berichtet.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
swr.de
Mehr dazu
swr.de

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