Mayen-Koblenz

Kliniksterben in Mayen-Koblenz: Rettung durch Eifelklinik gefordert!

Im Kreis Mayen-Koblenz hat der Themenkomplex der Krankenhausreform im vergangenen Bundestagswahlkampf kaum Beachtung gefunden. Dennoch ist die Notwendigkeit von Investitionen in die marode Infrastruktur des Gesundheitssystems drängend. Besonders ländliche Regionen in Rheinland-Pfalz stehen vor der Gefahr eines Kliniksterbens, was gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte. Dies wurde zuletzt von blick-aktuell.de thematisiert.

Die finanzielle Situation vieler Krankenhäuser ist alarmierend. Anhaltende Insolvenzen im Bereich der stationären Versorgung haben die Diskussion um die Zukunft der Kliniken neu entfacht. Die Kreistagsfraktion Freie Wähler Mayen-Mittelrhein-Mosel (FWM3) und die Linkspartei fordern deshalb dringend Maßnahmen, um die Insolvenzgefahren während der Übergangsphase der Reform zu bekämpfen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf eine flächendeckende stationäre Versorgung gelegt werden, auch in ländlichen Gebieten.

Klinikbedarf im ländlichen Raum

Ein zentrales Anliegen der FWM3 und Die Linke ist die Unterstützung des Elisabethkrankenhauses in Mayen. Das Leistungsspektrum dieser Einrichtung soll nicht nur erhalten, sondern auch ausgebaut werden, um eine wohnortnahe medizinische Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. Eine akut anstehende Forderung der Fraktion ist die Schaffung einer gut ausgestatteten Eifelklinik.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen ist auch die Reformstruktur des Gesundheitswesens von Bedeutung. Das Bundesgesundheitsministerium plant die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser, das auf einer Vorhaltevergütung basiert. Nach Informationen von bundesgesundheitsministerium.de erhalten Krankenhäuser künftig Geld, unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen, solange sie die notwendigen Strukturen aufrechterhalten. Dies wird durch einen Vorhalteanteil geregelt, der 60% der bisherigen Fallpauschalen abdeckt; die restlichen 40% müssen durch Behandlungsfälle erwirtschaftet werden.

Finanzierung und Qualitätssicherung

Ein wichtiger Aspekt der Reform ist, dass nur Krankenhäuser, die eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, Vorhaltevergütungen erhalten. Diese Umstrukturierung soll sicherstellen, dass Patienten in allen Regionen—insbesondere in strukturschwachen Gebieten—eine adäquate medizinische Versorgung erhalten. Dabei bleibt die vollständige Refinanzierung der Pflege unberührt, und die Personalkosten werden weiterhin nach dem Selbstkostendeckungsprinzip durch das Pflegebudget finanziert.

Die Situation im Gesundheitswesen erfordert zügige Maßnahmen. Die Forderungen nach einem Krankenhausfonds, um benötigte Gelder bereitzustellen, werden sowohl von der FWM3 als auch von der Landes-CDU unterstützt. Die politische Umsetzung dieser Daseinsvorsorge ist von elementarer Bedeutung, um die medizinische Grundversorgung im Kreis Mayen-Koblenz langfristig zu sichern. Wie das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung bestätigt, ist die Reform ein Schritt in die richtige Richtung, mit dem Ziel, die Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu gestalten (bundesgesundheitsministerium.de).

Statistische Auswertung

Beste Referenz
blick-aktuell.de
Weitere Infos
bundesgesundheitsministerium.de
Mehr dazu
bundesgesundheitsministerium.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert