
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die für schätzungsweise 36 Millionen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Deutschland bedeutende Änderungen mit sich bringt. Diese Reform folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus April 2018, welches die frühere Berechnungsgrundlage als verfassungswidrig eingestuft hat. Entsprechend dieser Vorgaben mussten Immobilienbesitzer im Jahr 2023 Steuererklärungen abgeben, um ihre Liegenschaften zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewerten zu lassen. Der Grundsteuerwert ersetzt hierbei den bisherigen Einheitswert und bildet die Grundlage für die neuerliche Berechnung der Grundsteuer.
Die Berechnung der Grundsteuer variiert und basiert auf drei wesentlichen Komponenten, wie ProFinance erklärt: dem Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem individuell von den Kommunen festgelegten Hebesatz. Die Formel lautet: Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz / 100. Diese Neuregelung könnte bei vielen Immobilienbesitzern zu erheblichen Steuererhöhungen führen, in städtischen Gebieten sogar um das Zwei- bis Vierfache.
Wichtige Fristen und Bescheide
Die ersten Grundsteuerbescheide werden im Jahr 2025 schrittweise zugestellt. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Hessen, beginnen die Kommunen voraussichtlich bereits im Februar mit dem Versand. Aktuell haben viele Immobilienbesitzer noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten, was bedeutet, dass vorerst keine Zahlungen geleistet werden müssen, da die alte Grundsteuer abgeschafft wurde. GKK Steuerberatung berichtet, dass die Zustellung der neuen Bescheide in Deutschland bis zum Ende des Jahres 2025 erfolgen wird.
Die erste Abbuchung der neuen Grundsteuer wird im Februar 2025 fällig sein. Es ist von einem erhöhten Rückfragenaufkommen seitens der Bürger auszugehen, sobald die Bescheide verschickt werden. Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim hat bereits auf die Möglichkeit hingewiesen, Informationen und Antworten zu häufigen Fragen auf ihrer Homepage anzubieten.
Einsprüche und Berechnungsfehler
Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid können nur in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise bei falsch berechnetem Messbetrag oder fehlerhaftem Hebesatz. Die Frist für Einsprüche beträgt vier Wochen nach Zustellung des Bescheides, muss jedoch direkt an die zuständige Kommune gerichtet werden. Eigentümer sollten unbedingt prüfen, ob die Informationen im Bescheid korrekt sind, da Fehler in der Berechnung oft auf falsche Flächenangaben oder nicht berücksichtige Denkmalschutzauflagen basieren können. Bad Dürkheim weist darauf hin, dass laufende Einsprüche nicht die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Grundbesitzabgaben aufheben.
Ein erfolgreiches Anfechten des Grundsteuerbescheides ist dann möglich, wenn der ermittelte Wert zum Stichtag 1. Januar 2022 um mindestens 40 % über dem Marktwert liegt, und entsprechende Gutachten zur Wertermittlung vorgelegt werden können.
In den kommenden Jahren sind die Eigentümer gefordert, ihre Bescheide genau zu prüfen und gegebenenfalls in den Einspruchsprozess zu gehen, um mögliche Fehler frühzeitig zu korrigieren. Für Rückfragen zur neuen Grundsteuer sind die Stadtverwaltungen sowie die Finanzämter die richtigen Ansprechpartner, wobei die Stadt Bad Dürkheim die bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail an abgaben@bad-duerkheim.de empfiehlt.
Die nächsten Feststellungen aller Grundstückswerte in Deutschland sind für den 1. Januar 2029 geplant, nachdem die Grundsteuer in den kommenden Jahren auf den im Jahr 2022 ermittelten Werten festgelegt wird.