
Die Sanierung der Verbindung zwischen Helmbach und Helmbachweiher steht auf der Agenda des Kreises Südliche Weinstraße. Die Kreisstraße 51 (K51), die größtenteils in diesem Gebiet verläuft, wird aufgrund ihres sehr schlechten Zustands dringend instand gesetzt. Die K51 erstreckt sich über 1,1 Kilometer und sorgt für die Verkehrsverbindung zwischen der Nord- und Südseite sowie zur angrenzenden K18 des Landkreises Bad Dürkheim. Die Maßnahme ist im Kreisstraßenprogramm von 2025 bis 2029 vorgesehen, mit der geplanten Umsetzung im Jahr 2025, berichtet die Rheinpfalz.
Die geschätzten Kosten für die Sanierung belaufen sich auf 320.000 Euro. Der Kreis rechnet mit einer Förderung von 60 Prozent sowie weiteren 10 Prozent für den Außenbereich. Parallel zur Sanierung der K51 plant der Landkreis Bad Dürkheim die Instandsetzung der angrenzenden Arme der K18, sodass die beiden Projekte als Gemeinschaftsmaßnahme durchgeführt werden können.
Details zur Sanierungsmaßnahme
In einer Sitzung des Kreisausschusses hat Landrat Dietmar Seefeldt die Notwendigkeit der Maßnahmen hervorgehoben und erklärt, dass ein Beschluss zu Jahresbeginn gefasst wurde, um handlungsfähig zu sein, sobald der Haushalt genehmigt ist. Neben der K51 wird auch die Kreisstraße 24 zwischen der Landesstraße L 544 und dem westlichen Ortseingang Dierbach ausgebaut. Die Gesamtlänge dieser Maßnahme beträgt etwa 1500 Meter, und die Investitionskosten sind auf 200.000 Euro angesetzt, wobei ebenfalls mit Fördergeldern des Landes gerechnet wird, wie in der Südlichen Weinstraße berichtet wird.
Für die K51 wurde ein detaillierter Förderantrag von der Kreisverwaltung eingereicht. Bei der Abstimmung der eingereichten Vorhaben kommen neben der Straßenverkehrsbehörde auch mehrere weitere Behörden, wie die Untere Natur- und Landschaftsschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde, ins Spiel. Diese stellen sicher, dass die Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden, wie auf der Seite des Brandenburger Ministeriums erklärt wird.
Finanzierungsdetails und Zeitrahmen
Wichtig für die Finanzierung ist, dass die Zuwendungen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Der Vorhabenbeginn wird mit dem Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages festgelegt. Die Antragstellung für Förderprogramme des Folgejahres muss bis zum 31. Mai erfolgen.
Die notwendigen Überprüfungen und Prüfvermerke durch die Bewilligungsbehörden sind entscheidend, um die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen zu können. Eine detaillierte Prüfung wird in den kommenden Monaten stattfinden, bevor der Zuwendungsbescheid erteilt werden kann. Die Werke müssen gemäß den festgelegten Fristen abgerechnet werden, wobei der Verwendungsnachweis bis sechs Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks zu erbracht ist.