
Ein Vorfall in einer Flüchtlingsunterkunft in Windesheim bei Bad Kreuznach hat die Diskussion über den Schutz geflüchteter Personen neu entfacht. Ein geflüchteter Afghaner, der seit September 2023 im Landkreis Bad Kreuznach lebt, wird beschuldigt, Mitbewohner in der Unterkunft bedroht und angegriffen zu haben. Dies geht aus einem Bericht von SWR hervor.
Der Mann lebte zuvor in einer Wohngemeinschaft in der Verbandsgemeinde Rüdesheim, wo es immer wieder zu Problemen kam. Berichten zufolge erfolgten Angriffe mit einem Stock und Sachbeschädigungen, was zu einer Besorgnis unter den Einwohnern führte. Bürgermeister Markus Lüttger berichtete von religiösen Bedrohungen des Mannes gegen seine Mitbewohner, was letztlich in dessen Verlegung in eine Notunterkunft mündete.
Beaufsichtigte Unterbringung und Sicherheitsmaßnahmen
Aktuell bewohnt der geflüchtete Afghaner einen Container neben der Flüchtlingsunterkunft, die rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst beobachtet wird. Dieser Dienst hat die Aufgabe, das Personal und die anderen Bewohner zu schützen, nicht jedoch den aggressiven Flüchtling selbst. Die Sicherheitskosten belaufen sich auf monatlich 40.000 Euro, die vom Landkreis Bad Kreuznach getragen werden. Zudem wurde dem Mann ein Hausverbot erteilt, und er nimmt nicht an gemeinsamen Mahlzeiten teil.
Die Situation ist angespannt: Gegen den Mann wurden vier Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung erstattet. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler erklärte, dass die Taten keine Untersuchungshaft rechtfertigen. Ein Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach steht bevor, während Landrätin Bettina Dickes bereits im November 2022 die Abschiebung des Mannes forderte.
Herausforderungen bei der Identitätsklärung und Abschiebung
Der Asylantrag des Mannes wurde unanfechtbar abgelehnt. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat Schritte zur Abschiebung eingeleitet, jedoch gibt es Herausforderungen, da keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban bestehen. Der Flüchtling verweigert die Mitwirkung zur Identitätsklärung und besitzt keine Papiere. Eine Abschiebehaft kann nur angeordnet werden, wenn ein Rückführungstermin feststeht.
Die Problematik trifft auf ein breiteres Spektrum in der deutschen Flüchtlingspolitik. Der Deutsche Bundestag hat einem Migrationsantrag der CDU zugestimmt, der einen Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter fordert. Ministerpräsident Alexander Schweitzer plädiert für bundesweite Lösungen zur Unterbringung aggressiver Flüchtlinge. Julia Klöckner, CDU-Bundestagsabgeordnete, unterstützt ebenfalls eine zeitnahe Abschiebung des Mannes.
Parallel zu diesen Geschehnissen arbeitet das Bundesfamilienministerium an Initiativen, um den Schutz geflüchteter Menschen in Unterkünften zu verbessern. Laut einem Bericht von bmfsfj.de wurde 2016 eine Bundesinitiative ins Leben gerufen, die sichere Unterbringungsbedingungen für geflüchtete Menschen zum Ziel hat. Diese Initiative sieht auch Maßnahmen vor, um den Schutz vulnerabler Gruppen zu garantieren, was durch gesetzliche Rahmenbedingungen verstärkt wird.
Die Mindeststandards, die für die Unterbringung von geflüchteten Menschen entwickelt wurden, sind darauf ausgelegt, den Schutz von Frauen, Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen in Aufnahmeeinrichtungen zu gewährleisten. Diese Standards wurden zuletzt 2021 aktualisiert, um den sich ändernden Bedürfnissen und Risiken gerecht zu werden. Weitere Informationen hierzu finden sich unter bmfsfj.de.