
Am vergangenen Wochenende kam es in Trier zu zwei schweren Verkehrsunfällen, die beide auf die Fahruntüchtigkeit der beteiligten Fahrer aufgrund von Alkohol zurückzuführen sind. Bei den Vorfällen, die keine Verletzten zur Folge hatten, entstand jedoch erheblicher Sachschaden.
Der erste Unfall ereignete sich am Freitag, dem 10. Januar, gegen 20:45 Uhr, in der Bitburger Straße, nahe der Ampelanlage zur Kaiser-Wilhelm-Brücke. Eine 32-jährige luxemburgische Fahrerin war auf der Linksabbiegerspur unterwegs und hantierte mit ihrem Smartphone. Dadurch geriet sie auf die rechte Spur und kollidierte mit einem anderen Pkw. Ein Alkoholtest ergab alarmierende 2,95 Promille.
Zweiter Unfall mit schwerem Schaden
Der zweite Vorfall ereignete sich am Samstag um 00:20 Uhr in der Oerenstraße. Hier war ein 23-jähriger Autofahrer am Steuer, dessen Alkoholwert 2,61 Promille betrug. Er beschädigte beim Fahren vier parkende Fahrzeuge, da sich ein Reifen seines Autos während der Kollision löste. Bei der Polizeikontrolle zeigte der Fahrer sich uneinsichtig und musste in Gewahrsam genommen werden.
In beiden Fällen wurden Blutproben entnommen, um die genaue Blutalkoholkonzentration (BAK) festzustellen. Die Führerscheine der betroffenen Fahrer wurden sichergestellt, und die Einziehung ist für mehrere Monate wahrscheinlich. Die Möglichkeit, ein psychologisches Gutachten zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzuordnen, wird in Betracht gezogen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Alkohol am Steuer ist ein ernstes Thema, das sowohl andere Verkehrsteilnehmer als auch den Führerschein des Fahrers gefährdet. Laut den deutschen Verkehrsvorschriften gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Darüber hinaus liegt der Grenzwert für relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille. Ab 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, was strafbar ist. Auch die Regelungen für Bus- und Taxifahrer sind strenger; sie dürfen überhaupt keinen Alkohol konsumieren.
Geldstrafen und Punkte im Fahreignungsregister sind bei Überprüfungen gängige Konsequenzen. Beispielsweise drohen bei erstmaligem Verstoß zwischen 0,5 und 1,09 Promille ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg, sowie ein Monat Fahrverbot, während die Strafen für wiederholte Täterschaft deutlich zunehmen. Verweigerung des Atemtests führt zu einer Blutentnahme, deren Ergebnisse für die rechtliche Einordnung entscheidend sind.
Beeinträchtigungen durch Alkoholkonsum gelten nicht nur für das Autofahren, sondern für alle Kraftfahrzeuge. Die Regelungen sind klar und stellen sicher, dass die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat. Es ist wichtig, bei der Konsumation von Alkohol stets das eigene Fahrverhalten und die geltenden Gesetze im Blick zu behalten.