Donnersbergkreis

Schulrevolution im Nordpfälzer Land: Ganztagsangebote für alle Kinder!

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird in Deutschland das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft treten, das eine umfassende Veränderung der Grundschulbildung mit sich bringt. Dieses Gesetz verpflichtet Grundschulen dazu, Ganztagsangebote für alle Kinder ab der ersten Klasse an jedem Schultag über einen Zeitraum von acht Stunden anzubieten. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen die Schulen bis zum Stichtag die notwendigen baulichen und personellen Voraussetzungen schaffen. In der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land werden daher konkrete Maßnahmen für drei Grundschulen erörtert, um rechtzeitig auf die neuen Regelungen zu reagieren.

Die geplanten Baumaßnahmen, die mit bis zu 70 Prozent durch Bundesmittel gefördert werden, umfassen Investitionen von insgesamt knapp 800.000 Euro. Diese finanziellen Mittel sollen den Grundschulen Paula-Best-Grundschule in Imsweiler, Appeltal-Grundschule in Gerbach und Anne-Frank-Grundschule in Rockenhausen zu Gute kommen. Die lokalen Behörden haben bereits die Vergabe der Planungsaufträge einstimmig beschlossen, jedoch gibt es auch kritische Stimmen hinsichtlich der Finanzierung seitens des Gesetzgebers.

Detailierte Planungen für die einzelnen Schulen

Für die Paula-Best-Grundschule in Imsweiler sind verschiedene Umbaumaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Nutzung angrenzender Feuerwehrräumlichkeiten, die zu Einrichtungen für die Ganztagsbetreuung umgestaltet werden sollen. Der Schulhof wird dabei zu einem „grünen Klassenzimmer“ umgestaltet. Die Gesamtkosten für dieses Projekt werden auf etwa 380.000 Euro geschätzt, mit einer erwarteten Nutzung durch rund 40 Kinder ab dem Jahr 2026.

In Gerbach plant die Appeltal-Grundschule den Anbau eines Ruheraumes von etwa 40 Quadratmetern sowie eine Teilbegrünung des Schulhofs. Die Maßnahme hat geschätzte Kosten von 280.000 Euro und soll etwa 50 Kinder ansprechen. Auch hier wird die Notwendigkeit eines Ganztagsangebots aufgrund des neuen Gesetzes besonders betont.

Die Anne-Frank-Grundschule in Rockenhausen wird den Schulhof eigenständig umgestalten, wobei die Gesamtkosten auf 136.000 Euro veranschlagt sind. Bürgermeister Michael Vettermann von Rockenhausen äußerte Kritik an der Finanzierung des Gesetzes, während der VG-Bürgermeister Cullmann betont, dass die Maßnahmen den Kindern in der Verbandsgemeinde direkt zugutekommen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ein zentraler Aspekt des neuen Handlungskonzepts ist der **Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung**, der ab 2026 für Grundschulkinder gelten wird. Wie bmfsfj.de erläutert, gilt dieser Anspruch zunächst nur für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise ausgeweitet. Es ist wichtig zu betonen, dass dieser Rechtsanspruch keine Pflicht für Eltern darstellt; sie entscheiden selbst, ob sie das Angebot in Anspruch nehmen oder nicht.

Der Betreuungsumfang wird auf acht Stunden an allen fünf Werktagen ausgebaut, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Weiterhin gilt der Rechtsanspruch auch während der Ferien, mit maximal vier Wochen Schließzeit, die von den Ländern geregelt werden können. Um den Ausbau der notwendigen Infrastruktur voranzutreiben, stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung liegen, wie rheinpfalz.de feststellt, in der Finanzierungsverantwortung der Länder.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
bmfsfj.de

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