Donnersbergkreis

Sicherheitsalarm im Rathaus Kirchheimbolanden: Zugang gesperrt nach Gewaltakt!

Am 6. Februar 2025 wurde der untere Eingang des Rathauses in Kirchheimbolanden ab sofort für Bürger gesperrt. Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem ein junger Mann versucht hatte, außerhalb der Öffnungszeiten gewaltsam Zugang zum Sozialamt zu bekommen. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann die Türklinke abbrach und gegen die geschlossene Glastür trat. Er hatte beabsichtigt, Geld abzuholen, das bereits an seinen Betreuer ausgezahlt worden war.

Aufgrund der aggressiven Aktionen fühlten sich die Mitarbeiter des Amtes bedroht und riefen um Unterstützung. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert, die den Mann in Gewahrsam nahm. Er ist mittlerweile jedoch wieder auf freiem Fuß. In Reaktion auf den Vorfall hat die Verbandsgemeinde eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Verbandsbürgermeisterin Sabine Wienpahl betonte, dass die Sicherheit der Mitarbeiter und Bürger oberste Priorität habe und steht im Austausch mit der Polizei über mögliche weitere Maßnahmen.

Sicherheitsdienst und psychologische Betreuung

Für die nächsten 14 Tage wird ein Sicherheitsdienst im Eingangsbereich des Rathauses eingesetzt, um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Der Zugang zum Rathaus ist aktuell nur über den oberen Eingang „Neue Allee 2“ möglich. Zudem wurde den Mitarbeitern des Sozialamtes angeboten, psychologische Unterstützung durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Anspruch zu nehmen, um die psychischen Folgen des Vorfalls zu bewältigen.

In der breiteren Diskussion um die Sicherheit von Bürgern und Mitarbeitern in staatlichen Institutionen wird auch auf die Hilfen und Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten verwiesen. Laut Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bis zum 31. Dezember 2023. Ab 2024 tritt das neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) in Kraft, das verschiedene Leistungen für Opfer von Gewalttaten in Deutschland bereitstellt.

Ansprüche auf Entschädigungen

Das OEG sieht vor, dass Personen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat wurden und gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, Anspruch auf Leistungen haben. Dies betrifft auch Deutsche, EU-Bürger, die rechtlich gleichgestellt sind, sowie Ausländer, die längerfristig in Deutschland leben, sofern die Gewalttat im Ausland stattfand. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Gewalttat nach dem 1. Juli 2009 stattfand. Daneben muss geprüft werden, ob eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt. Geflüchtete, die vor ihrer Einreise nach Deutschland Opfer von Gewalttaten wurden, fallen hingegen nicht unter das OEG.

Die Informationsbroschüre des Ministeriums bietet umfassende Unterstützung und Informationen über die Hilfen für betroffene Personen. Sowohl die Veröffentlichung zu den Fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung als auch eine Broschüre in Leichter Sprache stehen zur Verfügung.

Für das Sozialamt in Kirchheimbolanden und seine Mitarbeiter stellt der Vorfall eine bedeutende Herausforderung dar, die durch die Sicherheitsmaßnahmen und Unterstützungsangebote angegangen werden soll. Der Fokus liegt nun darauf, ein sicheres und unterstützendes Umfeld für alle Beteiligten zu schaffen.

[Rheinpfalz] berichtet, dass die Situation genau beobachtet wird, um zukünftige Vorfälle zu verhindern, während [BMAS] Informationen zu den Entschädigungsansprüchen bereitstellt und den rechtlichen Rahmen für Opfer von Gewalttaten umreißt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
bmas.de

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