Germersheim

Einzelhändler wehren sich: Kostenpflichtige Parkzonen in Kandel?

Der Kandeler Wirtschaftsraum hat sich vehement gegen die von der Stadt geplanten kostenpflichtigen Parkzonen in der Innenstadt ausgesprochen. Diese Maßnahme sieht vor, dass für den Marktplatz und den Parkplatz östlich der Sparkasse Parkgebühren erhoben werden. Laut Rheinpfalz hat der Stadtrat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst, der den Einsatz von Parkscheinautomaten vorsieht, die auch Tagestickets anbieten sollen. Zur Förderung des kurzen Besucherverkehrs ist zudem eine „Brötchentaste“ geplant, die kostenloses Parken für bis zu 30 Minuten ermöglicht.

Die Einzelhändler in Kandel betonen in ihrer Stellungnahme, dass eine attraktive Innenstadt essenziell ist, um Kunden anzuziehen. Sie erkennen zwar die Herausforderungen an, die mit zugeparkten Straßen und blockierten Hofeinfahrten einhergehen, fordern jedoch eine andere Lösung. Statt kostenpflichtiger Parkzonen schlagen sie vor, das Parken in der Innenstadt für drei Stunden mit einer Parkscheibe kostenfrei zu ermöglichen. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Attraktivität der Innenstadt zu erhalten und die Stellflächen für Besucher freizuhalten, während Berufspendler und Dauerparker für längeres Parken zur Kasse gebeten werden.

Kritik an den neuen Regelungen

Die Kritik der Einzelhändler richtet sich nicht nur gegen die Einführung von Parkgebühren, sondern auch gegen die potenziellen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sie befürchten, dass die geplanten Maßnahmen, die dem Parkraummanagement zugeordnet werden, Kunden abschrecken könnten. Ein ausgewogenes Parkregelungssystem ist in ihren Augen vonnöten, um sowohl die Interessen von Anwohnern als auch der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.

Zusätzlich zu den städtischen Plänen ist es wichtig zu erwähnen, dass eine Landesverordnung, die am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde, Kommunen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit gibt, Gebühren für Bewohnerparkausweise zu erheben. Diese Verordnung trat am 1. April 2023 in Kraft und erlaubt eine Gebührenbemessung, die den Verwaltungsaufwand, den wirtschaftlichen Wert und die Bedeutung der Parkmöglichkeit berücksichtigt. Die Gebühren können zudem gestaffelt werden, abhängig von der Größe des parkenden Fahrzeugs oder der Anzahl der Fahrzeuge pro Halter und weitere Faktoren, ohne dass ein vorgegebener Höchstsatz existiert, wie das Städtetag Rheinland-Pfalz berichtet.

Diese Entwicklungen zeigen, dass das Thema Parkraummanagement nicht nur lokal, sondern auch auf Landesebene intensiv diskutiert wird. In einem umfassenden Ansatz könnte das Parkraummanagement zur Entlastung von Verkehrsproblemen beitragen und dabei sowohl die Bedürfnisse der Anwohner als auch die der Einzelhändler in Einklang bringen.

Zusätzliche Informationen zu den Themen Parkraummanagement und dessen Auswirkungen sind in der Publikation des Umweltbundesamtes zu finden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
staedtetag-rlp.de
Mehr dazu
umweltbundesamt.de

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