
Die katholische Kindertagesstätte St. Josef steht vor der Herausforderung, ihre Küche und den Fußbodenbelag im Essraum zu erneuern. Diese Maßnahmen sind notwendig, um das neue Kita-Gesetz zu erfüllen, welches engere Standards für die Qualität der frühkindlichen Betreuung festlegt. Die geschätzten Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf nahezu 19.500 Euro, was die Pfarrei Bellheim dazu veranlasst hat, die Gemeinde Zeiskam um einen Zuschuss zu bitten, um diese finanziellen Belastungen zu decken. Diese Pflicht ist in der aktuellen Haushaltslage jedoch keine Selbstverständlichkeit, da im noch nicht genehmigten Doppelhaushalt 2025/26 keine Gelder für diese Maßnahmen eingeplant sind.
Die Ortsbürgermeisterin Susanne Lechner (FWG) hebt hervor, dass die Kita bereits frühzeitig mit der Umsetzung des Kita-Gesetzes begonnen hat. In einer kurzen Aussprache beschlossen die drei Fraktionen, sich im Falle einer Genehmigung des Haushalts mit 50 Prozent an den tatsächlichen Kosten zu beteiligen. Dies verdeutlicht das Bestreben der lokalen Politik, die Qualität der frühkindlichen Betreuung zu sichern, auch wenn die finanziellen Mittel zunächst unklar erscheinen.
Wachsende Anforderungen durch Kita-Gesetze
Die Maßnahmen in der Kindertagesstätte St. Josef sind Teil eines größeren Trends in Deutschland, bei dem der Bund die Länder beim Ausbau und der Weiterentwicklung der Angebote der Kindertagesbetreuung unterstützt. Ein zentrales Ziel der Bundesregierung ist es, gute Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder zu schaffen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu gewährleisten. Seit 2008 wurden bereits fünf Investitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von 5,4 Milliarden Euro ins Leben gerufen, die es ermöglichten, über 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt zu schaffen. Der aktuelle Finanzierungsrahmen sieht im 5. Investitionsprogramm eine Milliarde Euro vor, die für den Ausbau von 90.000 Betreuungsplätzen bereitgestellt wird, was teilweise aus Mitteln der EU – NextGenerationEU – finanziert wird.
Im Kontext der neuen Kita-Gesetze und der laufenden Entwicklungen ist die Betreuungsquote der unter Dreijährigen von 17,6 % im Jahr 2008 auf 36,4 % im Jahr 2023 gestiegen. Dies zeigt deutlich den Fortschritt, der in der frühkindlichen Bildung erzielt wurde. Den Bundesländern kommt dabei die Verantwortung zu, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung sicherzustellen und gleichzeitig die Qualität der Angebote weiterzuentwickeln.
Finanzielle Unterstützung durch das KiTa-Qualitätsgesetz
Das KiTa-Qualitätsgesetz stellt einen weiteren Schritt zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung dar. Der Bund stellt bis 2026 rund vier Milliarden Euro zur Verfügung, um den Ländern dabei zu helfen, diverse Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie zur sprachlichen Bildung umzusetzen. Ab 2025 müssen alle Länder mindestens eine Maßnahme in diesen Bereichen umsetzen, wofür die spezifischen Initiativen vertraglich zwischen Bund und Ländern festgelegt werden.
Insgesamt zeigt die Situation der Kindertagesstätte St. Josef, wie wichtig und herausfordernd die Umsetzung von Qualitätsstandards im Bereich der frühkindlichen Betreuung ist. Die Unterstützung durch Bund und Länder sowie das Bewusstsein der Kommunen sind entscheidend, um die Anforderungen zu erfüllen und eine qualitativ hochwertige Bildung für die Jüngsten zu gewährleisten. Der Ausbau und die Qualität der Angebote müssen daher auch weiterhin in den Fokus der politischen Diskussion und Planungen rücken.