
Am 11. Februar 2025 wurde bekannt, dass der Landkreis Mayen-Koblenz weiterhin finanzielle Unterstützung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz erhält. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, die dem Kreis rückwirkend über fünf Millionen Euro einschließlich Zinsen zuspricht, markiert einen bedeutenden Schritt in der Schuldenbewältigung des Kreises.
Seit 2012 nimmt der Kreis aufgrund seiner hohen Schuldenlast an diesem Entschuldungsprogramm teil und erhält jährlich etwa 2,5 Millionen Euro. Das Programm wird bis Ende 2026 fortgeführt, jedoch unterliegt die Auszahlung bestimmter Bedingungen. So werden Zahlungen eingestellt, wenn der Kreditbestand unter ein Drittel des ursprünglichen Volumens fällt, es sei denn, ein Anstieg des Bestands ist absehbar.
Gerichtsurteil und dessen Auswirkungen
Das Gericht entschied, dass der Landkreis in besonderen Fällen weiterhin im Konsolidierungsprogramm verbleiben kann. Ein solcher Fall liegt nach Einschätzung des Gerichts vor, wenn ein kurzfristiger Schuldenrückgang, wie beispielsweise die Reduktion auf etwa 15,7 Millionen Euro im Jahr 2021, durch einen erneuten Anstieg des Schuldenstands bedroht ist. Im Jahr 2022 stiegen die Liquiditätskredite auf über 27,4 Millionen Euro, hauptsächlich bedingt durch eine Neuausschreibung von Schülerverkehrsdiensten, die mit erheblichen Zusatzkosten verbunden war.
Rheinland-Pfalz hatte zuvor die Zahlungen aus dem Entschuldungsfonds eingestellt, da es der Ansicht war, die Voraussetzungen seien nicht mehr gegeben. Das Verwaltungsgericht hob jedoch diese Entscheidung auf. Es stellte fest, dass die finanziellen Bedürfnisse des Landkreises weiterhin bestehen, besonders aufgrund der steigenden Kosten im Schülerverkehr.
Finanzielle Perspektiven
Mit dem Urteil stehen dem Landkreis nicht nur die nachzuzahlenden Unterstützungen für 2022 und 2023 bevor, sondern es bestehen auch Chancen auf zukünftige Hilfen von bis zu 7,76 Millionen Euro durch den Entschuldungsfonds. Dieses Ergebnis wurde vom Landkreis Mayen-Koblenz begrüßt, da es eine wichtige finanzielle Absicherung für die kommenden Jahre bietet. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Land gegen diese Entscheidung Berufung einlegt.
Für die kommunalen Finanzen ist ein strukturiertes Schuldenmanagement unabdingbar. Dabei empfiehlt die KGSt ein Vorgehen in sieben Schritten, das kontinuierlich angewendet werden sollte, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Kennzahlen zur Finanzlage, zum Management eines Schuldenportfolios und zum Risikomanagement sind dabei essenzielle Werkzeuge zur Steuerung der öffentlichen Finanzen.
In der Auseinandersetzung um die finanzielle Unterstützung hat der Kreis also nicht nur eine kurzfristige Erleichterung erfahren, sondern setzt auch auf nachhaltige Maßnahmen zur Stabilisierung seiner Haushaltslage in der Zukunft.