
Mit der Entscheidung am Abend des 9. März 2025 endet für Otto Rubly eine Ära im Landkreis Kusel. Der CDU-Kandidat Johannes Huber wird neuer Landrat und tritt die Nachfolge von Rubly an, der seit 2017 im Amt war. Huber setzte sich in der Stichwahl am 9. März gegen Jürgen Conrad von der SPD durch. Er konnte 62,6 % der Stimmen auf sich vereinen, während Conrad 37,4 % erhielt. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,8 %.
Die Wahlgeschichte im Landkreis Kusel zeigt bereits vor der Stichwahl eine spannende Entwicklung. Am 23. Februar, dem Tag der ersten Wahlrunde, wurden die Stimmen für die Landratskandidaten ausgezählt. Huber erhielt hierbei 28,2 % der Stimmen, gefolgt von Conrad mit 23,3 %. Auch zwei weitere Kandidaten waren ins Rennen gegangen: Alejandra Catalina Monzon von der AfD mit 22,8 % und Thomas Danneck, der für die Wählergemeinschaft „Votum für den Kreis Kusel“ antrat, mit 14,5 %. Die Wahlbeteiligung war mit 81,1 % vor der Stichwahl äußerst erfreulich.
Die politischen Akteure
Johannes Huber, der als 38-Jähriger Lehrer an der Willi-Graf-Realschule in Saarbrücken arbeitet, ist seit mehr als einem Jahrzehnt politisch aktiv. Er war 1. Beigeordneter in Brücken und wurde 2024 zum Ortsbürgermeister gewählt. Die Hintergründe seines Engagements sind geprägt von einem starken Interesse an kommunalpolitischen Themen und einem klaren Fokus auf die Belange der Bürger.
Jürgen Conrad, der Herausforderer, ist mit 63 Jahren ein erfahrener Politiker. Er lebt in Nanzdietschweiler und hat sich seit 1994 im Kreistag engagiert. Seine jahrelange Tätigkeit als erster Kreisbeigeordneter und als Jurist, sowie seine Rolle als Vizepräsident der SGD Süd machen ihn zu einem gut vernetzten Akteur im politischen Raum.
Ein Blick auf die Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung in der ersten Runde sowie in der anschließenden Stichwahl wirft einen Blick auf das Engagement der Bürger im Landkreis Kusel. Mit 81,1 % im Februar und 42,8 % im März zeigen sich deutliche Unterschiede. Diese Zahlen stehen im Kontext der generellen Trendanalyse zu Kommunalwahlen in Deutschland. Oftmals ist die Wahlbeteiligung auf kommunaler Ebene niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was auch durch die stärkere Einflussnahme lokaler Themen erklärbar ist.
Die Kommunalwahlen in Deutschland, wie sie auch im Landkreis Kusel stattfanden, sind durch das Grundgesetz geregelt. Artikel 28, Absatz 1 fordert eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. In diesem Rahmen dürfen keine Wählergemeinschaften von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden. Ein interessantes Phänomen ist die Erhöhung der Chancen für kleinere Parteien, da die Sperrklausel bei Kommunalwahlen 2008 für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies hat auch positiven Einfluss auf die Diversität der politischen Landschaft.
Insgesamt haben der Waltungsaufwand für die Wahlhelfer, die Vorbereitung der Wahllokale sowie die Berichterstattung über die Wahlen einen erheblichen Einfluss auf die gesamte Wahlorganisation. Der ständige Zyklus von Wahlen, wie er im Landkreis Kusel spürbar ist, verdeutlicht die Bedeutung des Engagements in der Demokratie. Wo auch auf lokaler Ebene der Spruch „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ eine zentrale Rolle spielt, wünscht sich die Politik ein aktives Mitwirken der Bürger.