
Die Stadt Landau in der Pfalz sieht sich mit einer signifikanten Herausforderung auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert. Aktuell wurden 715 leerstehende Wohnungen identifiziert, während der Bedarf an Wohnraum in der Stadt mit über 49.000 Einwohnern stark ansteigt. Um dem Leerstand entgegenzuwirken, trat am 1. Januar 2024 die neue Zweckentfremdungsverbotssatzung in Kraft. Diese hat das Ziel, die maximale Nutzung von Wohnraum für Wohnzwecke sicherzustellen, indem die Eigentümer verpflichtet werden, Leerstand oder anderweitige Nutzungen der Stadt zu melden. Wie swr.de berichtet, reagierten 95 Prozent der 20.600 angeschriebenen Eigentümer auf die Anfragen der Stadtverwaltung, die jedoch oft mehrere Nachfragen stellen musste.
Eine Analyse der Leerstände zeigt, dass von den 715 leeren Wohnungen rund 400 in Mehrfamilienhäusern liegen. Darüber hinaus stehen 250 Wohnungen wegen Sanierungsarbeiten leer und 190 sind aus Gründen wie Mieterwechsel oder geplantem Verkauf unbewohnt. Auch Erbschaften führen dazu, dass 30 Wohnungen zurzeit leer stehen. Ein besorgniserregender Trend ist die Tatsache, dass viele dieser Wohnungen, besonders in der Innenstadt, in einem schlechten Zustand sind, wie Bauamtsleiter Christoph Kamplade anmerkt. Es bleibt unklar, wie viele der identifizierten Wohnungen durch die Satzung letztendlich wieder auf den Markt kommen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Fristen
Die Zweckentfremdungsverbotssatzung verpflichtet Eigentümer, auch jene, die keinen Leerstand reported haben, bis zum 18. April entsprechende Rückmeldungen an die Stadt zu geben. Diese Vorschrift fußt auf dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Misachtungen dieses neuen Gesetzes könnten ab dem Jahr 2024 mit Bußgeldern geahndet werden, und bereits die Androhung solcher Maßnahmen zeigt Wirkung. Es wird auch überprüft, welche Eigentümer auf die Leerstandsfrage mit „Nein“ geantwortet haben, und einige haben sich noch gar nicht zurückgemeldet. Laut der Stadtverwaltung könnten etwa 500 Wohnungen in der Innenstadt und den Stadtdörfern wieder vermietet werden.
Um die Eigentümer bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, stehen Beratungsangebote der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Stadt bietet Hilfe bei der Internetnutzung an, um den Eigentümern die Meldungen zu erleichtern. Informationen sind auch auf der städtischen Webseite zu finden. Bei der Meldung von leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnräumen wird ein Prüf- und Genehmigungsverfahren eingeleitet, sodass die Stadt die Möglichkeit hat, die Rechtskonformität der Nutzung zu prüfen.
Rechtliche Aspekte der Zweckentfremdung
Die rechtlichen Grundlagen rund um die Zweckentfremdung von Wohnraum sind in Deutschland klar geregelt. Verstöße gegen diese Regelungen können schwerwiegende Konsequenzen für Eigentümer nach sich ziehen, und ein Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg illustriert dies deutlich. Eine Antragstellerin sah sich gezwungen, ihre leerstehende Wohnung, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen seit dem 1. September 2021 ungenutzt war, wieder in einen bewohnbaren Zustand zu bringen, was vom Verwaltungsgericht als rechtmäßig erachtet wurde. Der bevorstehende Druck, Wohnraum wieder zur Verfügung zu stellen, könnte auch viele Landauer Eigentümer vor ähnliche Herausforderungen stellen, wie ra-kotz.de beschreibt.
Insgesamt stellt die Situation in Landau einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar, um dem akuten Wohnraummangel entgegenzuwirken und die inhaberunabhängige Nutzung von Wohnraum für Lebenszwecke zu maximieren. Mit der neuen Satzung und der Unterstützung der Stadtverwaltung sind Nun Maßnahmen geschaffen, die darauf abzielen, die leerstehenden Wohnungen nicht nur zu identifizieren, sondern auch aktiv wieder nutzbar zu machen.