
Das Stadtjugendamt Ludwigshafen sucht derzeit engagierte Ehrenamtliche für die Vormundschaft und Pflegschaft von Kindern und Jugendlichen. Pro Jahr betreut das Jugendamt rund 230 Minderjährige, die aufgrund von Schwierigkeiten in ihren Familien rechtlicher Vertretung bedürfen. Die Vormundschaft oder Pflegschaft tritt in Kraft, wenn Eltern nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge zu übernehmen, oft gesetzlich oder gerichtlich angeordnet.
Ehrenamtliche Vormünder oder Pfleger können unabhängig von Weisungen tätig werden und sind gefordert, regelmäßigen Kontakt zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu pflegen, ohne dass eine Aufnahme in den eigenen Haushalt erforderlich ist. Der Bedarf an ehrenamtlichen Helfern ist groß, da die Stadt gezielt nach Personen sucht, die den individuellen Fähigkeiten und Interessen der Kinder und Jugendlichen entsprechen. Keine spezielle Ausbildung ist notwendig, jedoch sind langfristiges Engagement und Einfühlungsvermögen gefragt.
Ehrenamtliche Aufgaben und Pflichten
Die Aufgaben der Ehrenamtlichen umfassen entscheidende Bereiche wie Aufenthaltsort, Gesundheitsfürsorge sowie Bildung und Erziehung. Ehrenamtliche müssen bereit sein, eng mit dem Familiengericht, den Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Zudem werden sie durch Schulungsangebote auf ihre Rolle vorbereitet. Dies schließt ein, dass die Ehrenamtlichen Verantwortung für bestimmte Verträge übernehmen, wie beispielsweise Vereinsmitgliedschaften oder Ausbildungen. Die Verwaltung des Kindesvermögens fällt ebenfalls in ihren Kompetenzbereich.
Um eine Ehrenamtliche als Vormund oder Pfleger zu werden, müssen Interessierte volljährig und psychisch sowie physisch gesund sein. Sie sollten Durchsetzungsvermögen besitzen und offen für unterschiedliche Lebensweisen und Kulturen sein. Eine Eignungsprüfung wird durchgeführt, die ein Führungszeugnis und die Verpflichtung zum Datenschutz einschließt. Die Kosten, die durch das Ehrenamt entstehen – etwa Fahrtkosten, die bis zu 0,42 Euro pro Kilometer erstattet werden – übernehmen die Jugendämter.
Reformiertes Vormundschaftsrecht
Ein wichtiger Aspekt des Ehrenamtes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein reformiertes Vormundschaftsrecht in Deutschland. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Paragraphen 1773 bis 1808, regelt nun die Vormundschaft mit dem Fokus auf dem Wohl des Mündels. Der Vormund hat, ähnlich wie Eltern, Pflichten und Rechte, kümmert sich um die Pflege, Erziehung und das Vermögen des Mündels und muss regelmäßig Berichte beim Familiengericht vorlegen.
In Deutschland kann die Vormundschaft sowohl durch ehrenamtliche Vormünder als auch durch Professionelle, wie Mitarbeiter von Vormundschaftsvereinen oder dem Jugendamt, erbracht werden. Die gesetzliche Amtsvormundschaft wird vom Familiengericht angeordnet, wenn beispielsweise die Eltern nicht sorgeberechtigt sind oder Schwierigkeiten haben, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
In Fällen von Ergänzungspflegschaften wird ein Spezialist für bestimmte Angelegenheiten benannt, wenn die Eltern nicht für das Kind handeln können. Das Familiengericht hat die Aufsicht über die Vormünder und Pfleger, was einen wichtigen Schutzmechanismus für die Kinder darstellt.
Interessierte, die ehrenamtliche Vormundschaften übernehmen möchten, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Koordinierungsstelle Vormundschaften des Jugendamtes Ludwigshafen wenden. Die Kontaktdaten sind Westendstraße 17, Telefon 0621 504-2008, E-Mail: ehrenamtliche.vormundschaften@ludwigshafen.de.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen erhältlich, einschließlich Details zum Bewerbungsprozess und den Ansprechpartnern.