
In einer aktuellen Stellungnahme hat Christian Schreider, der scheidende SPD-Bundestagsabgeordnete, seine Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes geäußert. Es empfängt dabei besondere Aufmerksamkeit, dass er diese Zustimmung an eine kritische Protokollerklärung geknüpft hat. Gemäß MRN-News betont Schreider das Fehlen einer nachhaltigen Altschuldenentlastung für die hoch verschuldeten Kommunen. Er kritisiert die Union für ihre Weigerung, einen Gesetzentwurf der Regierung Scholz zur Altschuldenentlastung umzusetzen und warnt vor einer strukturellen Abwärtsspirale vieler Kommunen, falls keine wirksame Entlastung erfolgt.
Die vorgeschlagenen Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre sowie die Neuregelung der Verteidigungsausgaben wurden von Schreider als entscheidend für die Zukunft Deutschlands hervorgehoben. Er ist der Meinung, dass die Grundgesetzänderung nicht ausreichend genutzt wurde, um eine Lösung für die drängende Schuldenproblematik der Kommunen zu finden. Trotz seiner Bedenken äußert er eine positive Einschätzung zum aktuellen Kurs der Union und erwartet von Parteichef Friedrich Merz, dass es nicht zu weiteren Blockaden bei der Entschuldung notleidender Kommunen kommt.
Die Altschuldenproblematik der Kommunen
Die kommunalen Kassenkredite in Deutschland beliefen sich Ende 2023 auf etwa 31 Milliarden Euro, was die Erfüllung kommunaler Aufgaben erheblich beeinträchtigt. Dies verdeutlicht, wie wichtig der vorgeschlagene Gesetzentwurf ist, der eine gesetzliche Möglichkeit schaffen soll, damit der Bund betroffene Kommunen einmalig bei ihren Altschulden unterstützt. Laut Bundesfinanzministerium wird eine solche Unterstützung es ermöglichen, Investitionen in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und den öffentlichen Nahverkehr zu tätigen.
Der Gesetzentwurf sieht einen neuen Artikel 143h im Grundgesetz vor, der dem Bund erlaubt, die Hälfte des kommunalen Altschuldenvolumens zu übernehmen, jedoch nur unter der Bedingung, dass die jeweiligen Länder ihre Kommunen von übermäßigen Liquiditätskrediten entschulden. Ein weiterer entscheidender Punkt ist der Stichtag für die Entschuldung, der auf den 31. Dezember 2023 datiert ist.
Das politische Umfeld und der Ausblick
Die Herausforderungen, vor denen viele Städte und Gemeinden stehen, sind enorm. Ohne die Unterstützung des Bundes ist es für die Kommunen nahezu unmöglich, ihre finanzielle Lage zu verbessern. Diese Problematik wurde auch von der Bundesregierung angesprochen, die darauf hinweist, dass die Finanzausstattung der Gemeinden grundsätzlich in der Verantwortung der Länder liegt. Dennoch ist eine Beteiligung des Bundes nötig, um die außerordentliche Problemlage zu bewältigen und den Kommunen langfristige Lösungen zu bieten.
Ein erfolgreicher Beschluss des Gesetzentwurfs erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die politischen Akteure im Sinne der betroffenen Kommunen zusammenarbeiten, um konkrete Schritte zur Entschuldung und damit zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen zu unternehmen. Schreiders kritische Zustimmung zur Grundgesetzänderung könnte als Initialzündung dienen, doch die Zusammenarbeit aller politischen Parteien bleibt entscheidend.