
In Deutschland sind Vorfälle im Straßenverkehr, die durch Alkoholeinfluss geprägt sind, nichts Ungewöhnliches. Aktuelle Ereignisse aus Wolfsheim und Münsingen werfen allerdings ein besonderes Licht auf die negativen Auswirkungen, die solche Situationen mit sich bringen können.
In Wolfsheim, im Landkreis Mainz-Bingen, wurde eine mutmaßlich betrunkene Autofahrerin beschuldigt, einen umstehenden Zeugen ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Vorfall ereignete sich, nachdem der Zeuge die Frau auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht hatte. Nach der tätlichen Auseinandersetzung flüchtete die 47-Jährige, allerdings informierte der Zeuge umgehend die Polizei. Diese fand die Frau später in einem nahegelegenen Feld. Während des Versuchs, die Frau festzunehmen, leistete sie Widerstand und verletzte zwei Polizeibeamte leicht, als sie diese trat. Um die Frau zu kontrollieren, setzten die Ordnungshüter einen Taser ein. Nach ihrer Festnahme wurde die Frau medizinisch untersucht, und eine Blutprobe entnommen. Letztlich verbrachte sie die Nacht in einer Polizeizelle und sieht sich nun mehreren Strafanzeigen wegen Trunkenheitsfahrt und Beleidigung gegenüber, wie die Borkener Zeitung berichtet.
Widerstand gegen die Polizei in Münsingen
Einen weiteren besorgniserregenden Vorfall beschäftigte die Polizei in Münsingen. Dort wurde eine 29-Jährige in der Nacht zum Sonntag, gegen 1.50 Uhr, bereits nach einem Verkehrsunfall angezeigt. Sie war alkoholisiert mit ihrem Mercedes unterwegs und kam auf der Kreisstraße 6769 zwischen den Ortsteilen Hundersingen und Buttenhausen von der Fahrbahn ab. Der beschädigte Wagen musste abgeschleppt werden, und die Frau sowie ihr Beifahrer wurden daraufhin von einem unbekannten Verkehrsteilnehmer nach Hause gefahren. Aus ihrer Wohnung heraus verständigte die 29-Jährige schließlich die Polizei. Als die Beamten eintrafen, zeigte sie sich jedoch unkooperativ und leistete sowohl beim Verbringen in den Streifenwagen als auch bei der Blutentnahme im Krankenhaus Widerstand, berichtete der GEA.
Es kam zu einem weiteren eskalierenden Moment, als die Frau nach den Einsatzkräften trat und einen Polizisten biss. Auch sie sieht sich nun strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber, denn es wurden Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erstattet. Die Behörden bitten Zeugen des Vorfalls, sich zu melden, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären.
Rechtliche Folgen von Trunkenheit am Steuer
Die Vorfälle in Wolfsheim und Münsingen verdeutlichen die großen Risiken, die mit der Teilnahme am Verkehr unter Alkoholeinfluss verbunden sind. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage ist, dies sicher zu tun. Eine absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn eine bestimmte Blutalkoholkonzentration (BAK) überschritten wird. Bei Kraftfahrzeugen liegt dieser Wert bei 1,1 Promille, bei Radfahrern sogar bei 1,6 Promille. Vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen diese Bestimmungen können unterschiedliche rechtliche Folgen haben, was sich auch auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auswirken kann. Die Notwendigkeit, sich bei Alkoholkonsum rechtlich abzusichern, wird durch die Komplexität der Situation noch verstärkt, da Körperlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht nur die rechtliche Situation komplizierter macht, sondern auch zusätzliche Strafanzeigen nach sich ziehen kann, wie KK Strafrecht anmerkt.