Mainz-Bingen

Jäger schießen Wildschweine: Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest!

Am Montag wurden vier Wildschweine im Wildpark Mainz-Gonsenheim erschossen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern. Diese drastische Maßnahme wurde auf dringende Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Mainz-Bingen getroffen, um die Gesundheit der Bestände zu schützen. Der Grund für die Tötung beruht auf der akuten Gefahr, dass die Wildschweine sich durch Fütterung von Besuchern infizieren könnten, was zu einem qualvollen Tod führen würde. Die Behörde war besorgt, dass ein Ausbruch im Wildpark erhebliche Einschränkungen für die Bevölkerung und die schweinehaltenden Betriebe in der Umgebung mit sich bringen würde, wie Merkurist berichtet.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die ursprünglich auf dem afrikanischen Kontinent verbreitet war. Ihre Rückkehr in Europa begann mit den ersten Meldungen im Jahr 2007 aus Georgien, und die Krankheit hat sich seither in viele Länder verbreitet, was auch Deutschland betroffen könnte. Uneingeschränkte Mobilität der Wildschweine und das Risiko der Einschleppung aus angrenzenden Ländern stellen große Herausforderungen für die Bekämpfung dieser Seuche dar, wie das Friedrich-Loeffler-Institut erklärt.

Gefahr für die Bestände und die Bevölkerung

Die Afrikanische Schweinepest wurde seit Mitte Dezember 2024 in der Nähe von Oppenheim, Mariannenaue und am Ufer bei Ingelheim nachgewiesen. Durch die Tötung der Wildschweine soll insbesondere verhindert werden, dass die Seuche weitere Wild- und Hausschweine in der Region erreicht. Im Falle eines Ausbruchs wären Schutz- und Überwachungszonen mit einem Radius von drei bis zehn Kilometern notwendig gewesen, was zu strengen Zugangsbeschränkungen im Gonsenheimer Wald geführt hätte. Diese Maßnahme hätte zudem gravierende wirtschaftliche Auswirkungen auf lokale Schweinehaltungsbetriebe, da dieselben strengen Regeln für Wildschweine wie für Hausschweine gelten würden.

Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es aktuell etwa 300 bis 400 Hausschweine. Diese Bestände werden kontinuierlich von Amtstierärzten überwacht. Um die Verbreitung der ASP zu vermeiden, ist die Bewegung von Schweinen in die betroffenen Gebiete und auch aus diesen heraus strikt untersagt. Auch für Haustierhalter gelten in der Restriktionszone besondere Regeln, wie die Anleinpflicht für Hunde, um eine Aufscheuchung der Wildtiere zu verhindern, was wiederum das Virus weitertragen könnte. Zudem wurde um Ruhe im Gebiet gebeten, um das Risiko der Ausbreitung zu minimieren.

Jagdregelungen und Schutzmaßnahmen

In Bezug auf die Jagd gibt es spezielle Regelungen innerhalb der Sperrzone. Das Jagdverbot für alle Wildarten außer Schwarzwild wird aufgehoben, wenn in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt werden konnten. Die Jagd ist nur unter besonderen Bedingungen gestattet, wie der Nutzung von Schalldämpfern. Um die Wildschweine zu überwachen und zu finden, kommen Techniken wie Drohnen und Wärmebildkameras zum Einsatz. Die Kreisjägerschaft wurde aktiv um Unterstützung gebeten, um die Situation zu bewältigen.

Alternativen zur Tötung der Wildschweine wurden erwogen, jedoch als nicht praktikabel und sicher abgelehnt. Der Bau eines speziellen Stallbereichs wurde aufgrund von Tierschutzgütererwägungen als nicht artgerecht und belastend für die Tiere eingestuft. Ein Transport an einen anderen Ort außerhalb der Restriktionszone wäre rechtlich nicht zulässig gewesen, was die Entscheidung zur Tötung weiter begründete.

Die aktuelle Situation unterstreicht die Dringlichkeit, mit der die Behörden der Afrikanischen Schweinepest begegnen müssen. Alle Maßnahmen und Vorgaben sind in der Allgemeinverfügung festgehalten, um eine weitere Verbreitung dieser gefährlichen Tierseuche zu verhindern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkurist.de
Weitere Infos
mainz-bingen.de
Mehr dazu
fli.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert