
Am Freitagabend, dem 5. April 2025, wurden auf der A60 in Höhe des Mainzer Lerchenbergs mehrere Fahrzeuge mit Feuerwerkskörpern beschossen. Der Vorfall wurde von einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer gemeldet, der sofort die Polizei informierte. Daraufhin leitete die Polizeiautobahnstation Heidesheim eine Fahndung ein. Gleichzeitig wurde in der nahe gelegenen Straße „Im Borner Grund“ in Marienborn beobachtet, wie Gruppen von Personen Feuerwerkskörper zündeten. Ob es einen Zusammenhang zwischen diesen Vorfällen gibt, ist bisher unklar.
Im Rahmen der polizeilichen Fahndung wurden vier Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren in Bretzenheim aufgegriffen. Bei ihrer Kontrolle gefundene die Beamten mehrere illegale Feuerwerkskörper, die sichergestellt wurden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Jugendlichen, deren Identität derzeit noch nicht publik gemacht wurde, in die Obhut ihrer Eltern übergeben werden. Die Polizei hat inzwischen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet. Ob diese Jugendlichen für den gezielten Feuerwerksbeschuss auf der Autobahn verantwortlich sind, bleibt Gegenstand der Ermittlungen, die noch andauern.
Ermittlungen im Gange
Die Polizei appelliert an mögliche Zeuginnen und Zeugen, sich zu melden, um weitere Licht ins Dunkel der Ereignisse zu bringen. Das absichtliche Beschießen von Fahrzeugen mit Feuerwerkskörpern stellt nicht nur eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar, sondern könnte auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für die tatverdächtigen Jugendlichen nach sich ziehen. Das Verhalten weckt Besorgnis, insbesondere in Anbetracht der Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen, wie sie in den vergangenen Jahren wiederholt aufgezeigt wurden.
Feuerwerksgesetzgebung in Deutschland
Der Vorfall auf der Autobahn kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Diskussion um die Gefahren von Feuerwerk neue Impulse erhält. In den letzten Jahren gab es immer wieder Forderungen nach einem umfassenden Böllerverbot zum Schutz der Allgemeinheit. Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, die Gewerkschaft der Polizei und die Bundesärztekammer unterstützen diese Forderungen, insbesondere nach den tragischen Vorfällen in der Silvesternacht, bei denen mehrere Menschen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zu Schaden kamen. Daten zeigen, dass Feuerwerk zu einem hohen Prozentsatz an jährlicher Feinstaubbelastung beiträgt und die Luftqualität gravierend beeinträchtigen kann.
Aktuell unterliegt Feuerwerk in Deutschland verschiedenen Regelungen, die unter anderem festlegen, dass F2-Feuerwerk nur an Erwachsene verkauft werden darf und nur zwischen dem 29. und 31. Dezember gezündet werden kann. Ein vollständiges Böllerverbot könnte durch Änderungen im Sprengstoffgesetz erreicht werden, was allerdings von politischen Entscheidungsprozessen abhängt, bei denen die Interessen von Feuerwerksliebhabern und den Schutz der Gesundheit abgewogen werden müssen. Aus Sicht des Bundesinnenministeriums sei ein generelles Böllerverbot jedoch „nicht verhältnismäßig“, was die Debatte um die Gesetzgebung weiter anheizt.