Neustadt an der Weinstraße

Alkohol am Steuer: 45-Jähriger mit 1,4 Promille in Grünstadt erwischt!

Am Samstag, dem 11. Januar 2025, führte die Polizeiinspektion Grünstadt gegen 21:30 Uhr eine Verkehrskontrolle an der Asselheimer Straße durch. Im Rahmen dieser Kontrolle geriet ein 45-jähriger Mann ins Visier der Beamten, nachdem aus seinem Fahrzeug ein deutlich wahrnehmbarer Atemalkoholgeruch festgestellt wurde. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab alarmierende 1,4 Promille. Somit wurde die Weiterfahrt des Fahrers untersagt, und die Beamten sicherten sowohl den Fahrzeugschlüssel als auch den Führerschein des Mannes.

Der betroffene Fahrer wurde daraufhin zur Polizeiinspektion Grünstadt gebracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, die über den Vorfall informierte, macht darauf aufmerksam, dass Alkohol am Steuer nicht nur die Sicherheit des Fahrers gefährdet, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer erheblich in Gefahr bringt.

Alkoholgrenzen im Straßenverkehr

Wie adac.de erläutert, gelten in Deutschland strenge Promillegrenzen für Autofahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Für erfahrene Fahrer sind die Grenzen wie folgt:

  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit bei Auftreten von Ausfallerscheinungen.
  • 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, die beim erstmaligen Verstoß mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit und damit strafbar.
  • Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist zwingend erforderlich.

Die Folgen für Fahrer, die gegen diese Regelungen verstoßen, sind gravierend: Sie müssen mit Geldstrafen und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Bei Unfällen unter Alkoholeinfluss kann die Kfz-Haftpflichtversicherung Regress bis zu 5000 Euro nehmen. Zudem kann je nach Höhe der Alkoholisierung bei einer Vollkaskoversicherung nur ein Teil oder gar nichts gezahlt werden.

Rechtliche Folgen und Prävention

Der Fahrer in diesem Vorfall sieht sich nun nicht nur einem Strafverfahren gegenüber, sondern muss sich auch bewusst sein, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl möglich ist. Ein Gericht entscheidet dann über die verhängte Strafe, die in Form von Tagessätzen, abhängig vom Nettogehalt, ausgelost werden. Darüber hinaus droht ein Führerscheinentzug sowie eine Sperrfrist bei Straftaten aufgrund von Alkohol am Steuer.

Insgesamt wird deutlich, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss schwerwiegende rechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die nicht nur den betroffenen Fahrer betreffen, sondern auch die Allgemeinheit gefährden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mrn-news.de
Weitere Infos
adac.de

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