Pirmasens

Schockierende Urteile: Kinderpornografie-Fälle vor Gericht enthüllt!

Ein 55-jähriger Mann aus Pirmasens wurde vom Amtsgericht Pirmasens zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Dies berichtet die Rheinpfalz. Der Verurteilte hatte im Juni 2022 sechs kinderpornografische Bilder ins Internet hochgeladen, um ähnliche Inhalte zu finden und zu besitzen. Diese Straftat geriet schließlich im Dezember 2023 ins Visier der Polizei, die auf seinem Laptop und einer Speicherkarte insgesamt 36 kinderpornografische Bilddateien sicherte.

Der Angeklagte gestand die Vorwürfe, lieferte jedoch keine schlüssige Erklärung für sein Handeln. Der Mann ist berufsunfähig und bezieht Bürgergeld. Zudem befindet er sich seit zwei Jahren in psychiatrischer Behandlung aufgrund psychischer Belastungen. Er hat vermutet, dass eine Therapie wegen seiner Neigungen zu Kinderpornografie notwendig sein könnte, hatte jedoch Schwierigkeiten, einen passenden Therapeuten zu finden.

Urteilsbegründung und Auflagen

Das Gericht wertete mehrere Aspekte bei der Urteilsfindung. So berücksichtigte es, dass der Mann nicht vorbestraft, einsichtig und therapiewillig ist. Neben der Bewährungsstrafe muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine ambulante Therapie in Homburg durchlaufen. Außerdem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Ein weiterer Fall, der die Problematik der Kinderpornografie aufgreift, wurde kürzlich vom RND berichtet. Ein 53-jähriger Familienvater aus Frankfurt erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage von 2400 Euro, nachdem in seiner Wohnung rund 1500 kinderpornografische Bild- und Videodateien sichergestellt wurden. Unter diesen Dateien waren auch Fotos seiner eigenen Tochter in „aufreizender Pose“. Der Angeklagte gestand, über Jahre hinweg seinen pädophilen Neigungen nachgegangen zu sein und nimmt derzeit an einer Therapie in einem Männerzentrum teil.

Hilfsangebote und Unterstützung

Die Thematik der Kinderpornografie ist nicht nur rechtlich brisant, sondern auch emotional belastend. Viele Betroffene fühlen sich allein und überfordert. Laut dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) gibt es jedoch Menschen und Organisationen, die helfen und unterstützen möchten. Empfohlene Ansprechpersonen sind vertrauenswürdige Erwachsene wie Eltern, Verwandte oder Schulberater. Betroffene und deren Familien können sich auch direkt an die CyberTipline wenden.

Das NCMEC bietet umfassende Unterstützung für Opfer und deren Familien an, darunter Krisenintervention und lokale Beratungsangebote. Zusätzlich stellt das Team HOPE, ein Freiwilligenprogramm des NCMEC, Verbindungen zu anderen Familien her, die ähnliche Krisen durchlebt haben. Dies bietet eine Plattform für den Austausch und die gegenseitige Unterstützung in schwierigen Zeiten.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
rnd.de
Mehr dazu
missingkids.org

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