
Im Rhein-Lahn-Kreis steht die Zukunft zahlreicher Kirchengebäude auf der Kippe. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, gibt es einen erheblichen Sanierungsstau, der dringend angegangen werden muss. Die Herausforderungen wachsen, da eine Kombination von Pfarreien die Verantwortlichkeiten für den Erhalt der Gebäude verlagert. Diese Änderungen werfen Fragen auf: Welche Kirchen sind erhaltenswert? Welche können verkauft oder abgerissen werden?
Im Rahmen von Gesprächen, die die Zukunft von Kirchen im Rhein-Lahn-Kreis betreffen, wird besonders die Kapelle in Reichenberg diskutiert. Für rund zwei von drei katholischen Pfarreien des Kreises existiert bereits ein konkreter Plan zur Erhaltung oder zum Umbau der Gebäude. Ein Vorschlag für die „Altpfarrei St. Martin Bad Ems/Nassau“ zeigt auf, wie mit insgesamt 22 Gebäuden verfahren werden soll.
Konkretisiertes Handeln gefordert
Wie in einer Mitteilung des Bistums Limburg hervorgeht, findet am 13. Februar 2025 eine Präsentation statt, bei der Vertreter der Gremien, des Pastoralteams und Ortsausschüsse aus Bad Ems anwesend sind. Der Pfarrer Armin Sturm hebt die Dringlichkeit hervor, jetzt klare Schritte zu unternehmen, um die Pfarrei langfristig finanziell tragfähig zu halten. Seit 2021 wird an einem Konzept gearbeitet, das eine umfangreiche Bewertung aller Immobilien der Pfarrei umfasst.
Die Ergebnisse dieser Bewertungen sind alarmierend: Ein Instandhaltungsstau von mindestens 11,5 Millionen Euro wurde festgestellt. Dieses Ergebnis hat einen hohen Handlungsdruck erzeugt, sodass die KIS-Arbeitsgruppe der Pfarrei einstimmig ein tragfähiges Konzept entwickelt hat, das nun in der Pfarrei beraten werden soll.
Strukturelle Reformen der Kirche
Der Zustand der kirchlichen Gebäude im Rhein-Lahn-Kreis steht im Kontext einer größeren Reform, die unter dem Motto „Vermögens- und Immobilienreform der katholischen Kirche im Norden“ initiiert wurde. Diese Reform zielt darauf ab, die Anzahl kirchlicher Gebäude zu reduzieren. Das Erzbistum Hamburg hat hierin einen klaren Plan entwickelt, der Pfarreien anweist, ihre Immobilien in „Primär-“ und „Sekundärimmobilien“ zu kategorisieren. Primärimmobilien sollen erhalten bleiben, während Sekundärimmobilien verkauft oder anderweitig genutzt werden.
Die Notwendigkeit dieser Reform wird durch die rückläufige Zahl von Katholiken, Priestern und Kirchenbesuchern unterstrichen. Seit 2023 sind Pfarreien dazu verpflichtet, ihre Haushaltsplanung so zu gestalten, dass die Unterhaltskosten abgedeckt werden. Die Reform wird schrittweise umgesetzt, wobei die ersten Konzepte bis Ende 2024 genehmigt werden sollen.
Die Ergebnisse der Reform sind bereits deutlich sichtbar: Einige Kirchen wurden aufgegeben, während andere, wie die Pfarrei St. Ansverus in Bad Oldesloe/Ratzeburg, für langfristige Planungslösungen gelobt wurden. An anderen Orten wird diskutiert, wie die noch erhaltenen Kirchen in Zukunft genutzt werden sollen, um den Bedürfnissen der Gemeinde gerecht zu werden.
Die Herausforderungen sind groß, und die Kirchen im Rhein-Lahn-Kreis stehen vor der Aufgabe, nicht nur ihre finanziellen Strukturen zu sichern, sondern auch zukunftsfähige Lösungen für ihre Gebäude zu finden.