Rhein-Pfalz-Kreis

Briefwahl leicht gemacht: So holen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ab!

Der Versand der Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 startet am Montag, den 10. Februar 2025. Dies gab die Stadtverwaltung Frankenthal bekannt. Wegen der vorgezogenen Wahl gelten verkürzte Fristen, und die Stimmzettel stehen nicht früher zur Verfügung. Das Briefwahlbüro befindet sich in der Speyerer Straße 16 im ehemaligen Schuhhaus Dielmann und wird ab dem 10. Februar geöffnet sein. Dort wird auch ein barrierefreier Zugang gewährleistet. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Nummer 06233 89808 sichergestellt, sodass Bürger bei Fragen direkt Kontakt aufnehmen können.

Für die Abholung von Wahlscheinen sowie Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Diese Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies schriftlich bei der Stadtverwaltung versichern. Auf Verlangen ist ein Identitätsnachweis vorzulegen. Wahlberechtigte, die ihre Unterlagen persönlich abholen, haben die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.

Wichtige Fristen und Bedingungen

Wahlbriefe können per Post versendet werden, müssen jedoch spätestens am 23. Februar um 18 Uhr eingegangen sein. Für Wahlberechtigte im Ausland gilt, dass der Brief ausreichend frankiert sein muss, wobei die Portokosten vom Bürger zu tragen sind. Alternativ können Wahlbriefe direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Weitere Informationen dazu sind unter www.frankenthal.de/wahlen verfügbar.

Für die Nutzung der Briefwahl ist ein Wahlschein erforderlich, der bei der Gemeinde des Hauptwohnortes beantragt werden kann. Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen, wobei auch Fax oder E-Mail als Optionen zur Verfügung stehen. Telefonische Anträge sind jedoch nicht möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck für den Antrag zu finden. Zudem kann der Antrag auch vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die erforderlichen Angaben für den Antrag umfassen den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift.

Besonderheiten für Wahlberechtigte im Ausland

Für Wahlberechtigte, die im Ausland leben, bietet die zuständige Auslandsvertretung die Nutzung des amtlichen Kurierweges für die Briefwahlunterlagen an. Dies setzt jedoch eine vorherige Absprache mit der jeweiligen Auslandsvertretung voraus. Es ist zu beachten, dass in vielen grenznahen EU-Staaten der Kurierweg nicht schneller ist als der reguläre Postweg.

Die Wahlunterlagen müssen in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag versendet werden, der als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten trägt. Die Versendung an die Auslandsvertretungen erfolgt über das Auswärtige Amt, welches die Sendungen dann weiterleitet. Es ist wichtig, dass Wahlberechtigte auch die Kosten für die Weiterleitung der Wahlunterlagen tragen müssen, und ein ausreichend frankierter sowie adressierter Rückumschlag sollte der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt werden.

Statistische Auswertung

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