Rhein-Pfalz-Kreis

Kfz-Zulassungsstelle zieht nach Schifferstadt: Besserer Service für alle!

Die Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises steht vor einem bedeutenden Umzug. Nach den Informationen von Rhein Pfalz sollen die neuen Räumlichkeiten von Ludwigshafen nach Schifferstadt verlegt werden. Der Umzug, der in den kommenden Monaten vollzogen werden soll, hat das Ziel, den Service für die Bürger deutlich zu verbessern.

Das neue Gebäude befindet sich in der Bahnhofstraße 37 in Schifferstadt. Interessanterweise hat das Gebäude zuvor verschiedene Zwecke erfüllt, darunter die Nutzung als Sparkasse und Thüga. Diese Umstrukturierung ist Teil einer angestrebten Kooperation mit der Stadt Frankenthal, die sich über mehrere Themen erstreckt.

Praktische Informationen zur Kfz-Ummeldung

Mit dem Umzug wird die Frage der Kfz-Ummeldung für viele Bürger Interessant, insbesondere wenn Gebrauchtwagen den Besitzer wechseln oder Autobesitzer umziehen. Laut den Informationen des ADAC muss eine Ummeldung erfolgen, die teilweise auch online möglich ist. Oft kann das alte Kennzeichen beibehalten werden, jedoch droht bei einer Nicht-Ummeldung ein Verwarnungsgeld.

Die notwendigen Dokumente für eine Ummeldung sind vielfältig. Dazu gehören:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei Vertretung: Personalausweis des Vertreters, Vollmacht des Halters und eine Kopie des Halters
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU-Bericht oder Eintrag im Fahrzeugschein)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Bei Halterwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)

Für Umzüge ist es wichtig, dass das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort angemeldet wird. Innerhalb eines Zulassungsbezirks hingegen genügt meist eine Adressänderung im Fahrzeugschein. Die Ummeldung muss innerhalb einer Woche nach einem Verkauf oder Umzug erfolgen, da sonst ein Verwarnungsgeld von 15 Euro fällig wird. Die Gebühren für eine Ummeldung liegen bei etwa 17 Euro, wenn das Kennzeichen beibehalten wird, oder bei 27 Euro für ein neues Kennzeichen, zuzüglich etwa 25 Euro für neue Kennzeichen.

Zusätzlich wird die Regionalklasse bei einem Umzug möglicherweise geändert, was sich auf die Versicherungsprämien auswirkt. Diese Aspekte sind für die Bürger von bedeutender Relevanz, um mögliche Kosten zu vermeiden und rechtzeitig die erforderlichen Schritte einzuleiten. Weitere Details zu den Zulassungsdiensten finden sich auch auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
rhein-pfalz-kreis.de
Mehr dazu
adac.de

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