Rhein-Pfalz-Kreis

Neue Regelung für Katzenbesitzer in Frankenthal: Kastration und Chip Pflicht!

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Frankenthal neue Regelungen für Katzenhalter. Nach Informationen von Rheinpfalz dürfen Katzen dann nur noch kastriert, gechippt und registriert in den ungesicherten Freigang. Dies ist eine Maßnahme, die aus einer Aktion des örtlichen Tierheims hervorgeht. Tierärztin Anke Kusch wird bei dieser Initiative kontrollieren, ob der Mikrochip bei den Tieren an der richtigen Stelle sitzt.

Die vorliegende Katzenschutzverordnung (KatzenSchuVO) in Frankenthal hat das Hauptziel, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern. Laut Frankenthal.de sind freilaufende Katzen eine große Herausforderung für den Tierschutz. Die Verordnung verfolgt zudem das Ziel, Leiden durch Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung bei diesen Tieren zu reduzieren.

Katzenschutzverordnung und ihre Ziele

Die offiziell eingesetzte Katzenschutzverordnung ist eine rechtliche Regelung gemäß § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Wie von Wikipedia berichtet, sollen durch diese Verordnung die Population freilebender, verwilderter Katzen verringert und die damit verbundenen Probleme angegangen werden. Damit dieser Effekt erzielt werden kann, sind den Haltern freilaufender Katzen einige Verpflichtungen auferlegt:

  • Kennzeichnung und Registrierung: Katzen müssen mit einem Mikrochip versehen und in einem privaten Haustierregister (z. B. „Tasso“) registriert werden.
  • Unfruchtbarmachung: Freilaufende Katzen müssen kastriert oder sterilisiert sein.

Wohnungskatzen, die sich in gesicherten Bereichen aufhalten, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Freilaufende Katzen erreichen bereits mit vier bis sechs Monaten ihre Geschlechtsreife und können jährlich bis zu 14 Nachkommen haben. Die unkontrollierte Fortpflanzung trägt zur Zunahme der freilebenden Katzenpopulation bei und stellt eine ernsthafte Bedrohung dar, da viele dieser Tiere an Krankheiten wie Katzenschnupfen oder Katzenseuche leiden müssen.

Der Tierschutzverein Frankenthal hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Population freilebender Katzen zu überwachen. Gechipte und registrierte Tiere erhalten nach medizinischer Versorgung eine Kastration und werden an ihrem Fundort freigelassen. Unregistrierte Katzen werden ebenfalls gechippt und sterilisiert, bevor ihre Halter ermittelt werden.

Pflichten der Katzenhalter und mögliche Konsequenzen

Katzenhalter müssen darauf achten, dass ihre Tiere gechippt und registriert sind. Ein vermisstes Tier zu melden, erfordert die Angabe der Chip-Nummer, und Halter sind verpflichtet, ein vermisstes Tier innerhalb von drei Tagen zu melden. Zudem müssen Institutionen, die aufgegriffene Katzen finden, deren Eigentümer ermitteln. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder, die bis zu 5.000 Euro betragen können, und die Kosten für erforderliche Maßnahmen werden dem Eigentümer auferlegt, sobald dieser identifiziert wurde.

Die umfassende Überprüfung der Katzenhalter und die Einführung neuer Gesetze sind Teil einer ernsthaften Initiative des Frankenthaler Tierschutzes. Die Katzenschutzverordnung ist eine notwendige Maßnahme, um dem Anstieg der Katzenpopulation und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken entgegenzuwirken.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
frankenthal.de
Mehr dazu
de.m.wikipedia.org

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