
Am 4. Februar 2025 gibt es bereits täglich neue Entwicklungen rund um die anstehende Bundestagswahl, die am Sonntag, den 23. Februar 2025, stattfindet. Die Stadtverwaltung Schifferstadt hat begonnen, die Briefwahlanträge entgegenzunehmen. Die Bundesbehörden arbeiten derzeit an der Drucklegung der Stimmzettel, die voraussichtlich am 7. Februar an die Kommunalverwaltungen geliefert werden. Rheinpfalz berichtet, dass die Stadtverwaltung nach dieser Lieferung die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich fertigstellt und mit der Zustellung beginnt.
Die früheste Zustellung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 10. Februar möglich. Angesichts der kurzen Vorlaufzeit empfiehlt die Stadtverwaltung ausdrücklich, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dies dient dazu, den Wählerinnen und Wählern entgegenzukommen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben könnten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig einzureichen. Besondere Beachtung sollte dem Datum 23. Februar 2025 geschenkt werden, da die Wahlbriefe bis zu diesem Zeitpunkt, konkret bis 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung abgegeben oder eingeworfen werden müssen, damit sie gezählt werden können.
Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl
Die anstehende Bundestagswahl wird durch einen verkürzten Briefwahlzeitraum geprägt. Wahlberechtigte müssen ihre Briefwahlunterlagen zügig beantragen, ausfüllen und zurücksenden. Der Antrag auf Briefwahl kann mündlich oder formlos schriftlich, beispielsweise per E-Mail, bei der Gemeinde gestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag die vollständigen Namen, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift enthält. Bundestag.de hebt hervor, dass die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens zum 2. Februar bei den Wahlberechtigten eintreffen sollten.
Die Briefwahlunterlagen sollten bei frühzeitiger Beantragung noch bis zum 10. Februar versandt werden. Wichtig ist, dass das letzte Einwurfdatum für Wahlbriefe der 20. Februar ist. Alle Wahlbriefe, die nach 18 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar, eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bei der Briefwahl erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Set aus Wahlschein und Stimmzettel. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in einen blauen Umschlag gesteckt und zusammen mit dem Wahlschein in einem roten Wahlbriefumschlag versendet werden.
Entwicklung der Briefwahl
Die Briefwahl hat in Deutschland eine lange Tradition: Sie wurde erstmals 1957 eingeführt und 2008 vereinfacht. In den letzten Jahren ist der Anteil an Wählern, die diese Möglichkeit nutzen, stetig gestiegen. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 betrug der Anteil der Briefwähler 47,3 Prozent, was über 22,1 Millionen Stimmen ausmacht. Im Vergleich dazu waren es 2017 rund 13,4 Millionen Stimmen, was einem Anteil von 28,6 Prozent entsprach. Laut Bundestag.de zeigen die Zahlen einen klaren Trend hin zur Briefwahl, der sich bei den anstehenden Wahlen fortsetzen dürfte.