Speyer

Aufzug am Speyerer Hauptbahnhof erneuert: Barrierefreie Anreise bleibt schwer!

Der Speyerer Hauptbahnhof steht derzeit im Fokus der Aufmerksamkeit, da der Aufzug auf Gleis 2 saniert wird. Diese Renovierungsarbeiten haben erhebliche Auswirkungen auf Personen mit Einschränkungen, die sich auf den Bahnhof verlassen. Laut MRN-News wird der Aufzug bis Anfang August 2025 außer Betrieb sein. Dies bedeutet, dass Menschen im Rollstuhl in dieser Zeit keinen Zugang zu Gleis 2 haben werden.

David Lindlein, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in Schifferstadt, betont die Herausforderungen, die die aktuelle Situation mit sich bringt. Er hat bereits von einer Schifferstadter Bürgerin gehört, die in Speyer „gestrandet“ war und schnell Hilfe benötigte. Die Anreise mit Rollatoren, Kinderwägen oder Fahrrädern gestaltet sich schwierig, da derzeit nur der Treppenaufgang als Zugang zur Verfügung steht. Lindlein möchte, dass so viele Bürger wie möglich über diese Thematik informiert sind, um Missverständnisse und Schwierigkeiten zu vermeiden.

Empfehlungen für Reisende

<pUm die Mobilität der Personen mit Einschränkungen zu sichern, hat die Deutsche Bahn spezielle Empfehlungen ausgesprochen. Reisende werden angehalten, die Mobilitätsservice-Zentrale unter 030 65212888 oder per E-Mail an msz@deutschebahn.com zu kontaktieren. Dort können Informationen zur barrierefreien Reiseplanung eingeholt werden.

Lindlein rät zudem, dass Schifferstadter mit Behinderung, die nach Speyer reisen möchten, sich rechtzeitig an den Verein IBF Speyer wenden. Auf der Webseite www.ibf-speyer.de finden sich weitere Informationen zum Fahrdienst. Anmeldungen sind auch telefonisch unter 06232 / 25234 oder per E-Mail an verwaltung@ibf-speyer.de möglich. Wer Lindlein direkt kontaktieren möchte, erreicht ihn unter behindertenbeauftragter-schifferstadt@gmx.de.

Relevanz der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr

Die Erneuerung des Aufzugs am Hauptbahnhof beleuchtet das breitere Thema der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr. Laut BMDV ist die Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs für viele Menschen mit Behinderungen entscheidend, da sie oft kein eigenes Fahrzeug besitzen. Durch das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ (BGG) wurden bedeutende Fortschritte in Bezug auf Barrierefreiheit im Verkehr erreicht. Ziel ist es, bis zum 1. Januar 2022 eine umfassende Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr umzusetzen.

Das anstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll zudem ab Ende Juni 2025 neue Anforderungen an Personenbeförderungsdienste stellen. Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig die Schaffung von diskriminierungsfreien Mobilitätsmöglichkeiten für alle Nutzer ist. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, die verstärkt auf barrierefreie Verkehrslösungen angewiesen ist.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
mrn-news.de
Weitere Infos
wochenblatt-reporter.de
Mehr dazu
bmdv.bund.de

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