
In Rheinland-Pfalz verbringen Ärzte in Weiterbildung zunehmend mehr Zeit in Praxen, was einen signifikanten Wandel in der Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses darstellt. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beläuft sich die durchschnittliche Verweildauer seit 2020 auf rund 510 Tage pro Ärztin und Arzt in Vollzeit. Im Zeitraum von 2015 bis 2019 lag diese Verweildauer hingegen bei etwa 460 Tagen. Diese Entwicklungen spiegeln eine deutliche Tendenz zur „Ambulantisierung in der Weiterbildung“ wider, wie Andreas Bartels, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, betont. Der Anstieg der Verweildauer ist auf die neue Weiterbildungsordnung zurückzuführen, die am 2. Januar 2022 in Kraft trat und den Ärzten mehr ambulante Weiterbildungsmöglichkeiten bietet.
Über 130 Praxen, drei Praxisnetze und 45 Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz engagieren sich in verschiedenen Weiterbildungsverbünden, um eine bessere Ausbildungslandschaft für angehende Fachärzte zu schaffen. Die Investitionen in die Weiterbildung sind ebenfalls bemerkenswert: In den letzten fünf Jahren haben die KV und die Krankenkassen rund 19,6 Millionen Euro für Fachärztinnen und Fachärzte sowie beinahe 37 Millionen Euro für Allgemeinmedizin aufgebracht. Diese finanziellen Mittel sind entscheidend, um einen reibungslosen Übergang in die ambulante vertragsärztliche Versorgung zu ermöglichen und künftige Praxispartnerschaften zu fördern.
Merkmale der neuen Weiterbildungsordnung
Die neue Weiterbildungsordnung, zusammen mit den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung, stellt sicher, dass Ärzte während ihrer Ausbildung systematisch dokumentieren können, welche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sie erwerben. Logbücher sind dabei ein zentrales Element: Sie müssen während der gesamten Weiterbildungszeit kontinuierlich geführt werden. Bei der Antragstellung zur Prüfung sind diese Logbücher zusammen mit einem Weiterbildungszeugnis einzureichen, wobei alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer Pfalz eingereicht werden müssen, von denen eine beglaubigt sein muss.
Ein Weiterbildungsregister wurde gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 8 des Heilberufsgesetzes (HeilBG) und § 4 Abs. 2a der Weiterbildungsordnung für Ärzte in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Es ist auch erforderlich, dass die angehenden Fachärzte die gewünschte Facharztbezeichnung mitteilen. Alle relevanten Formulare stehen auf der Webseite der Bezirksärztekammer zur Verfügung.
Kritik an der Förderung
Trotz der positiven Entwicklungen in der Weiterbildung kritisiert Bartels, dass die Finanzierung durch die KV über das ärztliche Honorar erfolgt. Er sieht dies als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und fordert ein Umdenken in der Finanzierung der medizinischen Ausbildung. Die Herausforderung bleibt, den erhöhten Zeitaufwand und die finanziellen Ressourcen nachhaltig zu sichern, um die Qualität der ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz weiterhin zu gewährleisten.
Insgesamt zeigt die Entwicklung, dass Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg ist, um die Weiterbildung von Ärzten zu modernisieren und den Herausforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden. Die Kombination aus verbesserter Praxisbeteiligung und klaren Richtlinien könnte langfristig zu einer höheren Attraktivität der Allgemeinmedizin und anderer Fachrichtungen führen.