Südliche Weinstraße

Haushaltsgenehmigung für 2025: Defizit von 8,3 Millionen Euro droht!

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat den Haushalt des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2025 genehmigt. Diese Entscheidung fällt in einen wirtschaftlich angespannten Kontext, da der Haushalt ein Defizit von 8,3 Millionen Euro vorsieht. Im Gegensatz dazu betrug das geplante Defizit im laufenden Haushaltsjahr 12,9 Millionen Euro.

Landrat Dietmar Seefeldt präsentierte den Haushaltsentwurf, in dem die Aufwendungen von 205 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 245,7 Millionen Euro im Jahr 2025 steigen. Dies sind Herausforderungen, denen sich die Verwaltung gegenübersieht, um die durch den Gesetzgeber definierten Ansprüche der Bürger zu erfüllen. Seefeldt betonte die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber Maßnahmen zur Aufwandsreduktion ergreifen könnte, etwa durch den Abbau von Standards.

Investitionen in wichtige Bereiche

Ein erheblicher Teil des Budgets, fast 70 Prozent der Gesamtaufwendungen, das sind 170,1 Millionen Euro, entfällt auf die Bereiche „Soziales“ sowie „Jugend und Familie“. Für 2025 sind wesentliche Investitionen in die Infrastruktur des Landkreises eingeplant. Dazu gehören:

  • 2,9 Millionen Euro in Schulen
  • 2,1 Millionen Euro in Kitas
  • 600.000 Euro in Kreisstraßen

Weitere Investitionen sind laut Bedarfs- und Entwicklungsplan für Brand- und Katastrophenschutz, neue Fahrzeuge, Stellplätze sowie die Rettungswache in Bad Bergzabern vorgesehen. In total stehen fast 11 Millionen Euro für Investitionen im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.

Genehmigungsprozess und Kredite

Die ADD genehmigte Kredite in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro aus beantragten 6,4 Millionen Euro. Der verbleibende Teil der Kredite kann aufgrund einer Bedarfserhebung auf Antrag noch genehmigt werden. Laut ADD darf der Landkreis im Jahr 2025 maximal Liquiditätskredite in Höhe von circa 29,4 Millionen Euro aufnehmen, was der im Plan vorgesehenen Summe entspricht.

Der Genehmigungsprozess für den Haushalt ist im Wesentlichen an die Kommunalaufsicht gebunden. Die Genehmigungspflicht für Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen variiert je nach Bundesland und ist auch ein häufiges Überprüfungsfeld, denn oft werden Haushalte, die nicht ausgeglichen werden können, beanstandet. Die Haushaltsführung ist in der gesetzlichen Selbstverwaltung der Kommunen verankert und bedarf nach der Beschlussfassung durch die Kommunalvertretung der Aufsicht. Änderungen können auf Antrag gefordert werden, und die Genehmigungspflicht gilt auch für die Kreditaufnahme, was die finanzielle Flexibilität der Kommunen beeinflusst.

Insgesamt spiegelt der Haushalt des Landkreises Südliche Weinstraße die aktuellen Herausforderungen und Investitionsanforderungen wider, während gleichzeitig das Defizitmanagement im Fokus steht. Die nächste Phase des Prozesses wird die weitere Genehmigung durch die ADD sein, die nach Einreichung aller relevanten Unterlagen erfolgen wird.

Für weitere Informationen zur Genehmigung des Haushalts lesen Sie bitte die detaillierten Berichte bei Rheinpfalz, Südliche Weinstrasse und KommunalWiki.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
rheinpfalz.de
Weitere Infos
suedliche-weinstrasse.de
Mehr dazu
kommunalwiki.boell.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert