Südliche Weinstraße

Kreisverwaltung sucht dringend Minijobber für Schulbuchausleihe!

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat eine dringende Suche nach Aushilfskräften für die Schulbuchausleihe gestartet. Angesprochen werden vor allem Bewerber, die über die erforderliche Flexibilität und Teamfähigkeit verfügen und körperlich belastbar sind. Der Bedarf an Aushilfen besteht für verschiedene Aufgaben und Zeiträume, die sich zwischen Juni und August 2025 erstrecken.

Die Beschäftigung erfolgt entweder im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses oder auf 556 Euro-Basis (Minijob). Der Stundenlohn beträgt 12,82 Euro, wobei das Mindestalter für Bewerber bei 18 Jahren liegt. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2025, und Interessierte können ihre Unterlagen per E-Mail an die Schulabteilung der Kreisverwaltung senden.

Aushilfsplätze und Tätigkeiten

Die Aufgaben der Aushilfskräfte beinhalten die Rücknahme der ausgeliehenen Schulbücher in der Zeit vom 23. Juni bis 4. Juli 2025. Diese Tätigkeit findet zwischen montags und freitags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr an den Schulstandorten in Annweiler, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim und Maikammer statt. Danach folgt die Paketierung der Schulbuchpakete, die vom 28. Juli bis 8. August 2025, ebenfalls werktags von 8 bis 16 Uhr, in Landau durchgeführt wird.

Die Ausgabe der neuen Schulbücher erfolgt vom 11. August bis 14. August 2025, wobei die Ausgabenzeit zwischen 7.30 Uhr und 17 Uhr angesiedelt ist. Hierbei sind erneut die genannten Schulstandorte zu berücksichtigen. Für die Aushilfskräfte ist es wichtig, eine gewisse Flexibilität mitzubringen, da die Arbeitszeit und die Anforderungen je nach Tätigkeitsbereich variieren.

Minijob-Details und rechtlicher Rahmen

Ein Minijob in Deutschland stellt eine Form der marginalen Teilzeitarbeit dar, für die bestimmte Einkommens- oder Zeitlimits gelten. Aktuell liegt die Einkommensgrenze für Minijobber bei 556 Euro pro Monat, wobei es möglich ist, dass die Arbeitsstunden und der Umfang der Einsätze variieren. Ein besonderes Merkmal ist, dass Minijobber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Darüber hinaus sind Minijobber in der Regel nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Beschäftigte können jedoch flexibel arbeiten, da die Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto erfasst werden können. Der maximale Jahresverdienst darf 6.240 Euro nicht überschreiten. Neben diesen finanziellen Aspekten ist es für Interessierte wichtig, sich über den Bewerbungsprozess zu informieren. Eine Kurzbewerbung sollte aus einem Lebenslauf und einem Anschreiben bestehen, wofür hilfreiche Tipps auf den Plattformen zur Jobsuche bereitgestellt werden.

Für Rückfragen zu den angebotenen Aushilfsstellen steht die Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 06341 940 180 oder per E-Mail zur Verfügung. Dies ist eine gute Gelegenheit für Studierende oder Schülerinnen und Schüler, nebenbei etwas Geld zu verdienen oder praktische Erfahrungen zu sammeln.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
pfalz-express.de
Weitere Infos
minijob-zentrale.de
Mehr dazu
studentjob.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert