
Am heutigen Tag, dem 5. März 2025, wird in der Region Trier sowie in Teilen von Luxemburg und dem Saarland ein umfangreicher Blitzer-Service angeboten. Die Geschwindigkeitsmessungen konzentrieren sich dabei auf mehrere Standorte in der Region. Die Kontrollen finden unter anderem auf der B327 in Morbach, der B51 in Welschbillig, der A60 in Prüm, der B41 in Birkenfeld und Idar-Oberstein sowie der K133 in Konz statt. Im Saarland sind Geschwindigkeitsmessungen ebenfalls an prominenten Stellen, wie der BAB 1 zwischen den Anschlussstellen Eppelborn und Riegelsberg sowie auf der L 266 in Göttelborn und der B 268 in Losheim, geplant. Das Ordnungsamt Trier und lokale Polizeistationen warnen zudem vor möglichen Kontrollen an weiteren Orten
.
Obwohl die Polizei Grand-Ducale für den 5. März keine Blitzer-Meldung herausgegeben hat, sind die Bürger aufgefordert, ihre Geschwindigkeit im Auge zu behalten. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können Bußgeldbescheide, die in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen zugestellt werden, im schlimmsten Fall bis zu drei Monate auf sich warten lassen.
Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen variieren und sind sowohl innerorts als auch außerorts unterschiedlich gestaffelt. Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten die folgenden Regelungen:
Überschreitung | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 58,50 | 0 | – |
11 – 15 km/h | 78,50 | 0 | – |
16 – 20 km/h | 98,50 | 0 | – |
21 – 25 km/h | 143,50 | 1 | – |
26 – 30 km/h | 208,50 | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 288,50 | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 428,50 | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 591,50 | 2 | 2 Monate |
61 – 70 km/h | 738,50 | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 843,50 | 2 | 3 Monate |
Außerorts sind die Beträge geringer, dennoch ebenfalls gravierend:
Überschreitung | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 48,50 | 0 | – |
11 – 15 km/h | 68,50 | 0 | – |
16 – 20 km/h | 88,50 | 0 | – |
21 – 25 km/h | 128,50 | 1 | – |
26 – 30 km/h | 178,50 | 1 | 1 Monat |
31 – 40 km/h | 228,50 | 1 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 348,50 | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 508,50 | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 633,50 | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 738,50 | 2 | 3 Monate |
Einsichtsrechte bei Geschwindigkeitsmessungen
Im Rahmen der Verkehrssicherheit gewinnen polizeiliche und kommunale Geschwindigkeitsmessungen zunehmend an Bedeutung. Laut dem Bundesverfassungsgericht haben Betroffene ein Recht auf Einsichtnahme in die Messdaten. Diese Einsicht ist besonders relevant, um die Korrektheit der Geschwindigkeitsmessungen zu überprüfen. Behörden sind verpflichtet, auf Antrag alle relevanten Daten herauszugeben, was durch das Urteil von 2020 untermauert wird. Dies betrifft insbesondere digitale Falldaten, die zur Überprüfung von Messungen erforderlich sind.
Trotz der strengen Vorschriften sind die Behörden jedoch nicht verpflichtet, nur Geräte zu verwenden, die diese Daten speichern. Auch der ADAC äußert sich kritisch zu der Entscheidung, dass nicht alle Geräte zur Speicherung von Rohdaten verpflichtet sind, da dies die Überprüfbarkeit von Messungen erschwert.
Betroffene haben die Möglichkeit, Messungen überprüfen zu lassen. Dies sollte jedoch nur erfolgen, wenn es Anhaltspunkte für fehlerhafte Messungen gibt. In solchen Fällen ist es ratsam, anwaltlichen Rat einzuholen, um die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Bußgeldbescheide zu erhöhen.
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen weiter steigen. Die Bürger sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese gegebenenfalls in Anspruch nehmen.