Rheinland-Pfalz

Wahlkampf in Rheinland-Pfalz: Vandalismus bedroht die Demokratie!

Im Bundestagswahlkampf in Rheinland-Pfalz sind bis heute über 200 Straftaten registriert worden, die größtenteils gegen Wahlplakate gerichtet sind. Das rheinland-pfälzische Innenministerium berichtet von zahlreichen beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Plakaten. Die CDU Rheinland-Pfalz hebt eine Zunahme an Zerstörungen und Vandalismus während des aktuellen Wahlkampfes hervor. Auch die Linke bemerkt eine leichte Steigerung der Straftaten, die Plakate betreffen. Insgesamt wurden bis jetzt 206 Straftaten erfasst, darunter auch zwei Gewaltdelikte. Allerdings sind nicht alle Vorkommnisse registriert.

Im Vergleich dazu verzeichnete man im Bundestagswahlkampf 2021 insgesamt 245 Straftaten, von denen vier gewalttätig waren. Die Parteien berichten somit von einer angespannten Stimmung an Wahlständen und gegenüber Wahlkampfhelfern. Auch Daniel Reißmann von der SPD Rheinland-Pfalz beschreibt die Atmosphäre als rauer. Neben den Sachbeschädigungen wurden Wahlkampfhelfer zunehmend mit Aggressivität konfrontiert. Der Kreisverband Mainz der FDP beobachtet vermehrt eine aggressive Haltung an den Wahlkampfständen.

Vandalismus und rechtliche Konsequenzen

Wahlplakate sind während der Wahlkämpfe oft Ziel von Vandalismus. In Rheinland-Pfalz sind klare strafrechtliche Regelungen für solche Taten vorhanden. Vandalismus an Wahlplakaten wird in der Regel als Sachbeschädigung gewertet. Nach dem Paragraf 303 StGB kann dies mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Diese Regelung umfasst das Beschädigen oder Zerstören von Plakaten sowie das unerhebliche und nicht vorübergehende Verändern des Erscheinungsbildes.

Das unerlaubte Entfernen und Mitnehmen von Wahlplakaten wird zudem als Diebstahl betrachtet. Laut Paragraf 242 StGB ist dies ebenfalls strafbar und kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Beleidigungen, die auf Plakaten verfasst werden, unterliegen Paragraf 185 und können ebenfalls zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe führen. Graffiti mit Hakenkreuzen auf Plakaten fällt unter Paragraf 86a StGB und kann mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Erfahrungen und Solidarität im Wahlkampf

Wahlkampfhelfer der Grünen berichten von Beschimpfungen, die sie aus vorbeifahrenden Autos hören. In einem besonders erschreckenden Vorfall wurde ein SPD-Mitglied in Kaiserslautern-Einsiedlerhof von drei vermummten Personen körperlich angegriffen. Sertac Bilgin, ein türkischstämmiger Unionspolitiker, erzählt von Anfeindungen und Beschmierungen seiner Plakate. Trotz der Anfeindungen erhält Bilgin auch viel Zuspruch von Unbekannten auf der Straße.

Der angegriffene SPD-Wahlkampfhelfer in Kaiserslautern erhielt Solidarität von anderen Parteien, was zeigt, dass derartige Angriffe parteiübergreifend als Bedrohung angesehen werden. Innenminister Michael Ebling mahnt zur Wachsamkeit und warnt vor den Gefahren der Einschüchterung von Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
tagesschau.de
Weitere Infos
ak-kurier.de

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