
Am Vormittag des 3. Februar 2025 alarmierte ein Spaziergänger die Polizei, nachdem er einen verdächtigen Gegenstand in einem Baum am Ufer des Pfrimmweihers in Worms entdeckt hatte. Gegen 10:30 Uhr wurde das Einsatzteam der Polizeiinspektion Worms an den Fundort gerufen. Sofort wurde beschlossen, Experten des Landeskriminalamtes (LKA) hinzuzuziehen, um den Gegenstand zu untersuchen.
Im Zuge der Maßnahmen wurde ein Sicherheitsbereich um den Baum eingerichtet und der Bereich abgesperrt. Die Delaborierer des LKA Rheinland-Pfalz begutachteten den Gegenstand und stellten fest, dass es sich um selbst hergestellte Pyrotechnik handelte, die offensichtlich fehlgeschlagen war. Der sicherheitsrelevante Gegenstand wurde sichergestellt und die Kriminalinspektion Worms hat ein Strafverfahren aufgrund eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz eingeleitet. Der Bereich am Ufer des Pfrimmweihers wurde gegen 15:00 Uhr wieder freigegeben MRN News berichtet, dass ….
Ähnliche Vorfälle in Karlsruhe
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich in Karlsruhe. Am Montagvormittag wurde die Polizei informiert, nachdem ein verdächtiger rohrförmiger Gegenstand mit Zündschnur in einem Briefkasten nahe des Kronenplatzes gefunden worden war. Die Polizei sperrte daraufhin die Straße in der Innenstadt und rief Spezialisten des Landeskriminalamts Stuttgart zur Untersuchung des Objekts. Nach einer zweistündigen Untersuchung konnte Entwarnung gegeben werden; die ersten Analysen deuteten ebenfalls auf pyrotechnische Materialien hin. In diesem Fall gab es jedoch keine Hinweise auf eine akute Bedrohung für Personen oder Einrichtungen SWR berichtet, dass ….
Die Untersuchung des verdächtigen Gegenstandes im Briefkasten läuft noch, und die Behörde verfolgt die Hintergründe dieses Vorfalls. Sicherheitsvorkehrungen zeigen, dass die Behörden bei Funden dieser Art sehr ernsthaft vorgehen, um potenzielle Gefahren zu minimieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern stellt einen ernsthaften Verstoß gegen das Gesetz dar. Gemäß dem Sprengstoffgesetz sind illegale Feuerwerkskörper solche, die nicht von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Besonders häufig werden diese Feuerwerkskörper aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, bezogen. Der Besitz, die Bestellung oder Einfuhr solcher Produkte kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Bei spezifischen Gefährdungen von Menschen können die Strafen noch strenger ausfallen anwalt.de informiert über ….
Die Risiken, die mit dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern verbunden sind, sind erheblich. Sie können unkontrolliert explodieren und schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen. Zudem übernehmen Versicherungen in der Regel keine Schäden, die durch den Umgang mit solchen illegalen Produkten entstanden sind. Es ist daher dringend empfohlen, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden.