
Am 7. April 2025 steht ein 38-jähriger Bosnier vor dem Landgericht Zweibrücken, angeklagt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der Prozess, der von einer Justizsprecherin bestätigt wurde, dreht sich um eine perfide Betrugsmasche, die durch sogenannte Schockanrufe in Gang gesetzt wurde. Die Hauptzeugin, eine 77-jährige Seniorin aus Zweibrücken, berichtet von einem schockierenden Vorfall, der ihr Millionenbeträge kosten könnte.
Am 19. September 2024 erhielt die Seniorin einen Anruf von einer Frau, die sich als Staatsanwältin ausgab. Die Anruferin behauptete, ihre Tochter sei wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls in Untersuchungshaft. In einem verwirrten Zustand übergab die Seniorin zehn Goldbarren im Wert von 80.000 Euro an einen „Boten“. Dieser sollte die Barren als Pfand für die Kaution ihrer Tochter verwenden. Zuvor hatte die Anruferin ihr ein angebliches Aktenzeichen sowie einen Namen und eine Telefonnummer gegeben, die sie beruhigen sollten.
Die Methode der Betrüger
Die Taktik der Betrüger basiert auf psychologischem Druck. Trotz anfänglicher Skepsis, da die Tochter der Seniorin zur damaligen Zeit auf der spanischen Insel Fuerteventura lebte, wurde sie letztendlich überzeugt, der Forderung nachzukommen. Weitere Opfer in der Region bestätigen ähnliche Erfahrungen; eines der Opfer übergab am 4. Oktober 2024 mehr als 50.000 Euro, während ein weiteres am 8. Oktober 2024 25.000 Euro sowie Schmuck überließ.
Staatsanwältin Claudia Feß wirft dem Angeklagten vor, Teil einer gut organisierten Bande zu sein, die aus mindestens fünf Personen besteht. Ihm wird die Rolle des Abholers zugeschrieben, der die Beute von den Opfern an andere Mitglieder übergab. Ein weibliches Mitglied der Bande gab sich ebenfalls als Staatsanwältin oder Gerichtshelferin aus, um die Opfer weiter zu täuschen.
Ermittlungen und Verhandlung
Die Täter gingen äußerst raffiniert vor. Nachdem die Seniorin die Goldbarren übergeben hatte, folgte ein weiterer Anruf von einem angeblichen Bankmitarbeiter, der ihr eine Gutschrift von 86.000 Euro auf ihrem Konto mitteilte. Die Polizei intervenierte, als der Abholer schließlich in einer Kontrolle erwischt wurde – ohne Führerschein und mit einem unversicherten Fahrzeug. Obwohl ein Teil der Beute sichergestellt werden konnte, blieben die Goldbarren der Seniorin unauffindbar.
Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert, doch der Prozess verläuft weiterhin mit mehreren Verhandlungsterminen, die bis zum 30. April anberaumt sind. Die Ermittlungen der Behörden gehen in allen Fällen von Schockanrufen weiter. Der Druck auf die Betrüger nimmt zu und die rechtlichen Maßnahmen, um sie hinter Gitter zu bringen, werden intensiviert.
Die erschreckende Realität dieser Betrugsfälle zeigt, wie verletzlich insbesondere ältere Menschen gegenüber solchen Machenschaften sind. Es bleibt zu hoffen, dass der Prozess und die öffentliche Aufmerksamkeit dazu beitragen, weitere Opfer zu verhindern.