
Die Bundestagswahl im Zweibrücker Rathaus fand in einer ruhigen Atmosphäre statt und endete um 18 Uhr, als die Urnen geschlossen und die Auszählung der Stimmen begann. Wahlvorsteher Karl-Heinz Weinberg erfreute sich über einen friedlichen Ablauf ohne nennenswerte Vorkommnisse. Gemeinsam mit sieben weiteren Helfern sorgte er dafür, dass alles reibungslos verlief. Die Helfer waren in zwei Schichten eingeteilt, wobei die erste Schicht von 8 bis 13 Uhr und die zweite von 13 bis 18 Uhr arbeitete.
Insgesamt gaben etwa 440 Bürger ihre Stimme im Wahllokal ab. Während des Wahlvorgangs verspürten 10 bis 20 Bürger Unsicherheiten und kamen fälschlicherweise ins Rathaus. Sie wurden jedoch rechtzeitig von Wahlhelfern ins richtige Wahllokal verwiesen. Etwa 20 Personen, die ohne Wahlbenachrichtigung erschienen waren, durften dennoch wählen, nachdem sie sich ordnungsgemäß ausgewiesen hatten. Diese Umstände zeigen die Herausforderungen, die trotz der sorgfältigen Planung in jedem Wahlprozess auftreten können.
Wahlbeteiligung und Wahlergebnisse
Am 15. Oktober 2021 veröffentlichte der Bundeswahlausschuss das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. Die Wahlbeteiligung betrug diesmal 76,6 %, ein leichter Anstieg im Vergleich zu 76,2 % bei der letzten Wahl im Jahr 2017. Bundeswahlleiter Georg Thiel stellte fest, dass die Anzahl der gültigen Zweitstimmen um 22.575 höher lag als im vorläufigen Ergebnis und der Anteil ungültiger Zweitstimmen bei 0,9 % lag.
Die Zweitstimmenverteilung der Parteien ergab folgende Ergebnisse:
Partei | Zweitstimmenanteil |
---|---|
SPD | 25,7 % (2017: 20,5 %) |
CDU | 18,9 % (2017: 26,8 %) |
GRÜNE | 14,8 % (2017: 8,9 %) |
FDP | 11,5 % (2017: 10,7 %) |
AfD | 10,3 % (2017: 12,6 %) |
CSU | 5,2 % (2017: 6,2 %) |
DIE LINKE | 4,9 % (2017: 9,2 %) |
SSW | 0,1 % (keine Teilnahme 2017) |
Sonstige | 8,6 % (2017: 5,0 %) |
Statistische Auswertungen und Auszählung
Im Rahmen der Wahl gelangte man zur Feststellung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen. Die Verwendung amtlicher Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdrucken war hierbei erforderlich. Der Stimmzettel beinhaltete eine von sechs Geburtsjahresgruppen und konnte durch einen Schlüsselbuchstaben vereinfacht werden. Es war essentiell, dass der Wahlvorstand nach Feststellung der amtlichen Ergebnisse die Stimmzettel ordnungsgemäß an die Statistischen Landesämter oder an Gemeinden mit eigener Statistikstelle übermittelte.
Innerhalb der Wahlauswertung wurden äquivalent die ungültigen Stimmen vermerkt. Gründe für eine Ungültigkeit konnten unter anderem fehlende oder mehrere Kreuze sein, was hinblickend auf die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl von Bedeutung war. Das Statistische Amt des Landes ermittelte aus den Ergebnissen das finale Landesergebnis, ergänzt durch die grundlegende Rechtsnorm gemäß § 5 Abs. 2 WStatG.
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 sind auf den Seiten des Bundeswahlleiters abrufbar. Dort finden interessierte Bürger auch detaillierte Informationen zur Sitzverteilung im neuen Bundestag sowie weitere Statistiken zur Wahlbeteiligung.
Insgesamt zeigt sich, dass auch in Zeiten digitaler Kommunikation die persönliche Stimmabgabe und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in einem Wahllokal unerlässlich bleiben. Durch die Integrität des Wahlverfahrens wird sowohl das Vertrauen der Bürger in die Demokratie als auch die anstehenden politischen Veränderungen gefördert.