
Am 14. April 2025 wurde Jörg Fuchs aus Ellern feierlich in den Ruhestand verabschiedet. Er hatte am 28. Februar 2025 nach über vier Jahrzehnten im öffentlichen Dienst seinen letzten Arbeitstag. Seinen Werdegang begann Fuchs nach seiner Zeit bei der Bundeswehr im Jahr 1992 mit einer Ausbildung im mittleren Dienst bei der Kreisverwaltung im Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern. Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung war er zunächst im Sozialamt tätig.
Im Verlauf seiner Karriere wechselte Fuchs in verschiedene Abteilungen, darunter die Bereiche Wirtschaft / Umweltschutz, die Kreiskasse sowie den Fachbereich Landwirtschaft. Seit 2010 war er im Fachbereich Kreisentwicklung tätig, wo er insbesondere für den öffentlichen Personennahverkehr und die Schülerbeförderung zuständig war. Dabei hat er maßgeblich zur Verbesserung der Mobilität in der Region beigetragen. Landrat Volker Boch dankte ihm im Namen der Kreisverwaltung für seine langjährige, engagierte Arbeit und wünschte ihm Gesundheit und Zufriedenheit im Ruhestand. Fuchs erhielt als Anerkennung eine Dankesurkunde, ein Weinpräsent sowie einen Gutschein.
Nach 40 Jahren: Hans-Joachim Jung geht ebenfalls in den Ruhestand
In einem anderen bedeutenden Ereignis verabschiedete sich Hans-Joachim Jung aus Simmern nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand. Seine Verabschiedung fand in einem kleineren Rahmen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie im Kreishaus statt. Landrat Marlon Bröhr würdigte Jung als einen engagierten Mitarbeiter, dessen Freundlichkeit, Sachlichkeit und Verbindlichkeit ihm stets zur Seite standen. Jung hat seine zweite juristische Staatsprüfung 1983 abgelegt und wurde 1987 von der Bezirksregierung Koblenz zur Kreisverwaltung versetzt, wo er 1992 zum Leitenden staatlichen Beamten ernannt wurde.
Während seiner 33 Jahre bei der Kreisverwaltung betonte Jung die Bedeutung der Teamarbeit und dankte seinen Kollegen, insbesondere den Dezernatsleitungen und Führungskräften, für die Zusammenarbeit. In seiner Zukunft plant er, mehr Zeit mit seiner Familie zu verbringen und seinen Hobbys nachzugehen, darunter Fahrradtouren mit Rennrad oder E-Bike.
Ruhestand im öffentlichen Dienst: Ein Überblick über die Rahmenbedingungen
Der Übergang in den Ruhestand im öffentlichen Dienst ist vielfältig und kann je nach Berufsgruppe unterschiedlich gestaltet werden. Beamte, die wie Fuchs oder Jung tätig sind, erhalten kein Rentenversicherungsgeld, sondern ein vom Dienstherrn finanziertes Ruhegehalt. Nach mindestens 40 Dienstjahren können sie bis zu 71,75% ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt erhalten. Die Altersgrenze für den Ruhestand variiert zwischen 65 und 67 Jahren, je nach Laufbahn und Bundesland. Zudem können einige Berufsgruppen, darunter Polizisten und Feuerwehrbeamte, bereits vor dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen, unter Umständen sogar mit Abschlägen von bis zu 10,8%.
Für Angestellte im öffentlichen Dienst sieht die Regelung vor, dass sie in der Regel mit 67 Jahren in Rente gehen. Ein vorzeitiger Ruhestand ist ab 63 Jahren möglich, jedoch mit entsprechenden finanziellen Einbußen gerechnet werden muss. Die Altersabsicherung im öffentlichen Dienst setzt sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie verschiedenen Versorgungsmodellen zusammen, die je nach individuellen Lebensumständen variieren können. Weitere Informationen zu den verschiedenen Altersgrenzen und Versorgungsmodellen finden Interessierte beispielsweise bei jobs-beim-staat.de.